Lesenswertes zum Kreistag am 18.9.20

Hanni im Einsatz für die Gänse, mit Jan Henning im Hintergrund zur Unterstützung, unten: Gerhards Vereidigung
Hanni im Einsatz für die Gänse, mit Jan Henning im Hintergrund zur Unterstützung, unten: Gerhards Vereidigung

Margot hat zunächst eine besonders für Sylter_innen interessante Anfrage gestellt:

1. Die Bauleitplanung zum Lanserhof in List auf Sylt (Bebauungsplan 25) wurde nicht wie geplant durchgeführt, was ein Bauen nach § 34 BauGB zur Folge hatte. D.h., Träger öffentlicher Belange inklusive der Bürgerinnen und Bürger sind nicht beteiligt worden.

Warum, wofür und auf wessen Initiative hin wurde die Bauleitplanung nicht wie geplant durchgeführt?

2. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

a) Wer beurteilt wann nach WELCHEN KRITERIEN, ob oben Genanntes erfüllt ist und insbesondere, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird? Wer überprüft das während/nach dem Bau? Was ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Kriterien nicht erfüllt wurden?

b) Auf welcher Basis wurden die naturschutzrechtlichen Befreiungen erteilt?

3. Seit Monaten wird für den Bau des Lanserhofes wie es scheint in großen Mengen Grundwasser abgepumpt. Für das Bauvorhaben „Dünenpark“ (Tiefgarage) wird Ähnliches geplant.

Es gibt Befürchtungen, dass dadurch in der direkten Umgebung die feuchten Dünentäler und Bäume nicht mehr genug Wasser bekommen und weiterhin, dass durch das andauernde Abpumpen die Süßwasserlinse gefährdet wird.

a) Hat es hierzu eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben?

b) Wer überprüft die Auswirkungen auf die Vegetation in der Umgebung und auf die Süßwasserlinse in welchen Intervallen?

c) Was sind Grundlagen und Ergebnisse der Überprüfungen?

d) Welche Auswirkungen hat die Süßwassermenge, die kontinuierlich in das Wattenmeer fließt; auf die bodenlebenden Wattorganismen (Benthos) in dem Bereich? Gibt es einen Unterschied (Zusammensetzung, Anzahl) im Vergleich zu Stellen, die 50 – 100 m weiter nördlich liegen?

e) Sind die abgepumpten Wassermengen bekannt?

f) Werden dafür Gebühren erhoben? Wenn ja: in welcher Höhe?

g) Gibt es definierte Grenzen der abpumpbaren Mengen?

h) Wo liegen diese und was sind die Gründe dafür?

i) Es sind in List einige weitere Bauvorhaben größeren Ausmaßes geplant. Werden diese in Bezug auf oben genannte Fragen im Gesamtzusammenhang betrachtet?

4. Ist ausreichender Platz vorhanden für eine Klimaanpassung des bestehenden Deckwerkes?

5. Wie wird insgesamt kontrolliert bei den Bauvorhaben in Küstennähe, dass gesetzliche Regelungen und Küstenschutzvorgaben während des Bauens eingehalten werden?

6. Hat es in Folge des Kreistagsbeschlusses im September 2019 bezüglich der Orientierung an den UN-Nachhaltigkeitszielen bereits eine Überprüfung von Möglichkeiten für eine veränderte Genehmigungspraxis auch in Sachen Bauvorhaben gegeben, soweit Ermessensspielräume bestehen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn noch nicht: was ist geplant?

Diese Anfrage wird von der Verwaltung schriftlich beantwortet. Wer sich dafür interessiert, fragt bitte bei Margot nach.

mb(at)gruene-list.de

Gerhards Vereidigung
Gerhards Vereidigung

Natürlich haben wir auch aus aktuellem Anlaß einen Dringlichkeitsantrag zu den Ereignissen in Moria auf Lesbos gestellt. 

Leider wurd die Dringkichkeit mehrheitlich abgelehnt.  Hier Esthers Rede dazu, die sie dann leider nicht halten konnte:

Stellen sie sich vor, in einer Nacht brennen Breklum, Bredstedt und die umliegenden Gemeinden komplett nieder, alle Bewohner*innen flüchten mit dem nötigsten oder weniger. Letztlich landen sie auf der B5 und wollen nach Husum, da sie dort Hilfe erwarten. Aber die Polizei stoppt sie und setzt Tränengas ein. Notgedrungen richten sie sich auf der B5 ein, teils ohne Decken, geschweige denn einem Dach über dem Kopf. In den nächsten Tagen gibt es nicht genug zu trinken und zu essen, keine sanitären Anlagen, keine ausreichende medizinische Versorgung. Sie demonstrieren dagegen, erneut rückt die Polizei mit Tränengas an, Kinder schreien, nachdem sie davon getroffen wurden. In der Hattstädter Marsch wird, mit Blick auf die Nordsee, ein Zeltlager errichtet. Dort passen aber nur 5000 Menschen rein, was ist mit den übrigen? Die Bevölkerung die umgebenden Gebiete möchte, dass sie verschwinden, aber sie können es nicht. Dies sind so ungefähr die Dimensionen auf Lesbos nach dem Brand in Moria. Kann Europa, kann Deutschland allen ernstes damit leben? Es handelt sich um eines der größten Armutszeugnisse der jüngeren Vergangenheit, dass dieEU-Mitgliedsstaaten, diese Verhältnisse zugelassen zu haben. Von der Tatsache ganz zu schweigen, dass wir auf verschiedene Arten an den Fluchtursachen beteiligt sind und auch daran nichts ändern. Die Werte des vielfach beschworenen christlichen Abendlandes kann ich hier nicht erkennen.Norbert Blüm drückte es in trefflichster Weise aus:„Wenn 500 Millionen Europäer keine fünf Millionen oder mehr verzweifelte Flüchtlinge aufnehmen können, dann schließen wen Laden Europa wegen moralischer Insolvenz“

Im Vorfelde hat das Thema „Gänsefrass“, und die zu beschließende Resolution im Kreistag innerhalb unseres Kreisverbandes zu vielen Diskussionen geführt. Die nun mehrheitlich verabschiedete Resolution ist für uns Grüne nicht tragbar.

Die Pressemitteilung vom 19.9.20 im shz-Verlag gibt die Behandlung des Themas im Kreistag gut wieder. 

Wer den Artikel nicht gelesen hat, findet hier den link:

http://zeitung.shz.de/husumernachrichten/2499/article/1212056/20/5/render/?token=729d9ee2699f90f5f703e658400c6f7a&vl_app_id=de.shzmain.areader&vl_app_version=6.3.1&vl_platform=android

Für Fragen und Anregung steht die Kreistagsfraktion gerne zur Verfügung. Alle Mitglieder sind bei Fraktionssitzungen nach vorheriger Anmeldung in der Kreisgeschäftsstelle herzlich Willkommen.

Eure Kreistagsfraktion