Rede zu „Investitionsplanung Berufliche Schulen“/ TOP 10/ KT 15.02.2019
Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bei dem vorliegenden gemeinsamen Antrag geht es kurz gesagt um die Aufgaben des Kreises in seiner Eigenschaft als Schulträger.
Die Aufgaben eines Schulträgers in Schleswig-Holstein sind in § 48 des Schulgesetzes geregelt.
Die im Gesetz geregelte Aufgabenvielfalt füllt eine ganze DinA 4-Seite .
Für heute ist nur Folgendes interessant:
Der Schulträger ist neben dem Bau, der Unterhaltung und Instandsetzung der Schulgebäude auch für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule zuständig. Darüber hinaus regelt diese Vorschrift auch, dass Schulentwicklungspläne zu erstellen sind.
Es gibt dazu sogar eine sogenannte Handreichung des Bildungsministeriums. In dieser Handreichung sind auch die Standards für die Inhalte der Schulentwicklungspläne beschrieben. Hieraus zitiere ich drei Spielstriche
1. Es ist eine langfristige Schülerprognose zu erstellen (für mindestens 20 Jahre)
2. Es hat ein Abgleich zwischen Raumangebot und Raumbedarf zu erfolgen und
3. Es ist der erforderliche Investitionsbedarf zu erheben
Der von uns gemeinsam eingebrachte Antrag beinhaltet also gar nichts wirklich Überaschendes, es ist auf den ersten Blick eine bloße Wiedergabe der gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Bildungsminsteriums.
Warum also nun dieser Antrag?
Antwort: Weil es hier um die Zukunftsfähigkeit des Standortes der beruflichen Schulen geht. Es geht darum, Fachkräfte in unserer Region auszubilden und zu halten und damit letztendlich um eine Stärkung unserer ländlichen Struktur.
Zudem sind unsere beruflichen Schulen auch allein durch ihre Größe von herausragender Bedeutung. Hierzu ein paar Zahlen:
Unseren beruflichen Schulen sind die größten Schulen im Kreisgebiet, mit einer gesamten Schülerzahl von rund 6.400 Schülerinnen und Schülern.
Zum Vergleich: Im Schuljahr 2003/2004 gab es noch rund 6700 Schülerinnen und Schüler, also fast 300 mehr als heute.
Interessant ist dabei aber auch, dass im gleichen Zeitraum die Schüleranzahl beim beruflichen Gymnasium um 160 gestiegen ist, das sind fast 30 % mehr in diesem Bildungszweig als noch vor 15 Jahren. Es zeigt sich also ein deutlicher Trend zu einem höheren Bildungsabschluss.
Und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, nämlich den Veränderungen im Schulwesen und der Arbeitswelt.
Ein zukunftsfähiger Schulträger muss diesen sich abzeichnenden Veränderungen frühzeitig Beachtung schenken.
Genauso wie man im 19.Jahrhundert nicht an der Nutzung der Vorteile durch die Dampfmaschine vorbeikam, können wir auch heute nicht die Augen vor der Digitalisierung verschließen.
Ich persönlich habe keine Angst vor der Digitalisierung in der Arbeitswelt. Aber was mir Angst macht, ist, dass wir in der Anpassung an die neuen Technologien zu langsam sind, während andere Länder technologisch an uns vorbeiziehen.
Für den vorausschauende Schulträger der beruflichen Schulen in NF bedeutet dies aus meiner Sicht, sich folgende Fragen zu stellen:
1. Wie sieht unsere Arbeitswelt in den nächsten 15-20 Jahren aus?
2. Wie ändern sich daraus resultierend die Berufsbilder und folglich die Anforderungen an die Berufsausbildungen? Und damit
3. Wie müssen Schulräume und Technik aussehen, damit hier die Schülerinnen und Schüler zukunftsfähig ausgebildet werden können?
Und nicht zuletzt: 4. Wie können wir unsere Beruflichen Schulen so attraktiv machen, dass sie auch für die so dringend benötigten qualifizierten Berufsschullehrerinnen und –lehrer attraktiv sind?
Bei den technischen Fragen müssen wir dabei das Rad nicht wirklich neu erfinden und auch insgesamt bei dem Thema nicht bei „0“ anfangen; Berufsbildungsinstitute, die Wirtschaft und die Gewerkschaften sind schon längst mit diesen Zukunftsfragen beschäftigt. Schon längst gibt es
neue Berufsbilder wie z.B. den Kaufmann/die Kauffrau für E-Commerce oder
e-Learning-Plattformen, Lernvideos, Apps und Virtual-Reality-Brillen oder auch
• Programme zum Arbeiten in virtuellen Welten
Als innovatives Beispiel können hier auch die Dachdecker genannt werden: Dort
kommen in einigen Betrieben schon Drohnen für die Begutachtung von Schäden an den Dächern zum Einsatz.
Zum Abschluss ein paar Worte zu den Finanzen:
Natürlich kostet das alles Geld.
Zwar gibt es demnächst Bundes-Fördergelder aus dem DigitalPakt – aber da werden wir sicher nicht als einziger Schulträger einen Antrag stellen.
Nichtsdestotrotz: Die Zukunft wartet nun einmal nicht auf uns.