Rede von Esther zu TOP 8, Wohnungsbau

Kreistag 15.02.2019 TOP 8 Wohnungsbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Kreistagssitzung im November 2018 wurden umfangreiche Prüfaufträge zum Thema Wohnungsnot in die Verwaltung gegeben. Das Ergebnis liegt nun vor und an dieser Stelle ein Dank an die erstellenden Mitarbeiter.

Unter Punkt 1 wird die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft durch den Kreis aufgrund der hohen Investitionen, der langen Zeitschiene bis zur Umsetzung konkreter Bautätigkeiten und des weiteren hohen Aufwands als kritisch gesehen. Von daher wird derzeit empfohlen, von der Gründung einer kreiseigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abzusehen.

Nach Berechnung für 1000 Wohneinheiten geht die Verwaltung von einer anteiligen Investitionssumme des Kreises von 40-50 Millionen € aus. Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen rund um Klinikum und Kreishausanbau eine hohe Summe.

Aus den Kommunen kommt aktuell keine überwältigende Zustimmung, wahrscheinlich auch hier aus Respekt vor den Kosten und vielleicht auch aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Kommunen profitieren würden. Für den Kreis könnte eine solche Investition über eine weitere Erhöhung der Kreisumlage finanziert werden, die Begeisterung der kommunalen Familie dürfte sich in Grenzen halten.

Andere Kreise haben nach Prüfung aus genannten Gründen ebenfalls Abstand von der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft genommen. Nutzbare Liegenschaften des Kreises, die zu einer Reduzierung der Kosten führen würden, sind wohl nicht vorhanden. Kompetente Mitarbeiter für den Aufbau und die Leitung einer solchen Gesellschaft angesichts des starken Konkurrenzkampfes um qualifizierte Mitarbeiter dürfte derzeit ebenfalls sehr erschwert sein. Die Empfehlung der Verwaltung erscheint daher hier nachvollziehbar.

Unter Punkt 2 würde die Verwaltung beauftragt, eine detaillierte Wohnungsmarktanalyse sowie eine Siedlungsentwicklungsanalyse für Nordfriesland über die Eckpfeiler NF gGmbH bis Ende Juni 2019 durchführen zu lassen.

Eine weitere Zuweisung von Aufgaben der Eckpfeiler NF gGmbH sollte kritisch gesehen werden. In Gründung befindlich sollte eine Konzentration auf die vereinbarten Aufgaben möglich sein, die umfangreich genug erscheinen. Eine zusätzliche Beauftragung mit den o.g. Analysen erscheint daher nicht sinnvoll. Im Vordergrund der Tätigkeit steht nach meinem Verständnis die Vermittlung von Wohnraum an die Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt nur sehr erschwerte Bedingungen vorfinden.

Unter Punkt 3 und 4 wird sowohl eine Machbarkeitsstudie unabhängiger Experten im Hinblick auf die Bedingungen, Anforderungen und Auswirkungen kommunaler Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Land und der Eckpfeiler NF gGmbH angeregt als auch die Gründung eines Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum bis Mitte des Jahres 2019. Hierzu soll eine Vereinbarung mit Wohnungsbaugesellschaften, Städten und Gemeinden, der Eckpfeiler NF gGmbH sowie weiteren Beteiligten ausgearbeitet werden.

Die Notwendigkeit zu solchen Maßnahmen ergibt sich meines Erachtens aus den Zahlen des statistischen Bundesamtes mit Stand 31.12.2017:
In Deutschland registriert waren 18.947.981 Wohngebäude mit 40.566.345 Wohnungen . Seit 1995 bedeutet dies einen kontinuierlichen Anstieg der Wohngebäude um ca. 3,2 Millionen und der Wohnungen um 5,3 Millionen.

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2/3 der Wohngebäude in Deutschland haben nur eine Wohnung. 2017 lebten in Deutschland dabei 41% der Menschen in 1-Personenhaushalten. Es lässt sich leicht herleiten, dass dies zunehmend zu Problemen der Wohraumfindung führt, nicht nur in Ballungszentren.

Um verlässliche Zahlen für Nordfriesland zu erhalten, sind die genannten Analysen und Studien sinnvoll, besonders um einem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum auch den Bedarf aufzeigen zu können. Nachvollziehbar erscheint eine Beschränkung auf die zentralen Orte, allerdings sollte, so denn möglich, darauf geachtet werden, die Bedürfnisse kleiner Kommunen nicht zu vernachlässigen, auch dort könnte Unterstützung bei vorhandener Wohnungsknappheit notwendig sein.

Erneut stehen wir als Kreistag vor der komplexen Aufgabe eine Maßnahmen zur Verbesserung für die teils angespannte Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger des Kreises zu beschließen. Die Evaluation ist im Arbeits- und Sozialausschuss vorgesehen und wird dort sicher aufmerksam begleitet.