Rede von Kirsten zum Ergänzungsnatrg des Landrates zu Integrationsgeldern 14. Dezember 2018 Zum Ergänzungsantrag Landrat zu „Integrationsgelder (200.000,00 Euro)“ Zunächst geht mein Dank an Herrn Landrat Harrsen für die Einbringung des Antrags. Herr Landrat, Sie haben recht: Für die Integrationsarbeit wird weiterhin viel Geld gebraucht. Und da die Integrationsgelder des Landes begrenzt sind, sollte auch der Kreis NF hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Bei der Verwendung dieser zusätzlichen Gelder sollten wir aber genau hinschauen, wo es am meisten gebraucht wird, wo tatsächlich der größte Unterstützungsbedarf ist. Und dies ist aus meiner Sicht nicht bei den Menschen, die als anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen auf Grundsicherung nach dem SGB II vom Jobcenter erhalten. (Unterschied SGB II-AsylbewLeistG) Denn: Geflüchteten Menschen, die Kd. beim Jobcenter sind erhalten – Sprachkursangebote finanziert über das BAMF – Berufliche Sprachkurse – Übernahme der Kosten einer beruflichen Weiterbildung – Coachings – Finanzielle Förderung bei Aufnahme von Arbeit – Führerscheine, PKW oder aber auch Fahrtkostenzuschüsse u.s.w Das Jobcenter ist finanziell gut ausgestattet, in den Sozialzentren arbeiten engagierte FM, die alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen – egal welcher Herkunft – umfassend beraten, betreuen und fördern. Woran es aber fehlt ist ausreichende Unterstützung für MigrantInnen, deren Asylanträge nicht positiv entschieden wurden und die in unserem Land nur als „geduldet“ gelten. Diese Gruppe hat insbesondere – keinen Zugang zu den zuvor genannten Sprach-Kursen (evtl. haben sie Glück und finden einen Platz im sog. STAFF-Sprachkurs des Landes oder in einem der wenigen ehrenamtlichen Sprachkurse) – es gibt für sie kein zuständiges Fallmanagement, – und keine Coaching-Angebote Und das trifft insbesondere junge Menschen, die hier ohne Familie leben. Wird diese Gruppe bis zum 18.Lebensjahr noch von der Jugendhilfe betreut, so sind sie nach Erreichen der Volljährigkeit meist auf sich alleine gestellt. Sie fallen in der Regel überall raus: Aus der Jugendhilfe, aus der Schulpflicht und damit auch aus der Berufsschule (anders sieh Bsp. Bayern: bis 25 J.). Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag des Landrats – plädieren aber dafür, diese Gelder konkret für die im Jamaika- Änderungsantrag benannten Projekte zu verwenden.