Esthers Rede zum TOP 20 Wohnungsnot 16. November 2018 Nach einer Auswertung der Kreisverwaltung mit Stichtag am 01.11.2018 der Bruttokaltmiete von Leistungsempfängern nach SGB II, XII und Asyl Rechtskreis lagen oberhalb des Mietpreis-Obergrenzen(MPO)-Konzeptes: 12,1 % der SGB II-Bedarfsgemeinschaften, dies entspricht 621 Fällen (5137 Gesamt) und 11,8% aus dem SGB XII und Asyl Rechtskreis, dies entspricht 258 Fällen (2185 Gesamt) 879 Menschen, gerundet 12% der Leistungsempfänger von Kosten der Unterkunft (KdU) sind in unserem Kreis aktuell davon betroffen, dass die erstatteten Kosten nach dem schlüssigen Konzept nicht ausreichen, um ihre aktuellen Mietkosten im Rahmen der festgelegten MPO zu decken. Ihnen bleibt ein Umzug innerhalb einer Frist von 6 Monaten in einen günstigeren Wohnraum oder die Differenz danach aus ihrem Regelsatz zu bestreiten. Dies sind derzeit für alleinstehende 416 Euro/Monat. Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Wie viel kann ein Mensch aus diesem Regelsatz zusätzlich für Wohnung aufwenden? 30, 50, 100 Euro? Vielleicht noch 30 Euro nach einer Mieterhöhung, da die Wohnung schön ist und in einem netten Quartier liegt, eine gute Nachbarschaft besteht, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten um die Ecke sind? Bei der nächsten Mieterhöhung sind es dann vielleicht 60 Euro oder noch mehr. Wo soll ein Mensch da die Grenze ziehen? Und wenn er sie zieht und sich aufmacht, eine günstigere Wohnung zu finden, ist dies dann auch möglich? Erfahrungsgemäß mittlerweile oftmals nicht. Günstiger Wohnraum wird rasant knapp, nicht nur in Metropolregionen sondern auch in unserem Kreis. Besonders in den touristischen Schwerpunktregionen steigen die Mieten immer weiter, Arbeitnehmer*innen können sich Wohnen im Ort ihrer Arbeit oftmals schon nicht mehr leisten, Leistungsberechtigte Empfänger noch weniger. Als mir die aktuellen Zahlen bekannt wurden war ich ehrlich gestanden schockiert. Dass ein Problem sicher auch im Kreis Nordfriesland besteht hatte ich vermutet. Dass es ein solches Ausmaß hat nicht. Mir fehlen Vergleichszahlen zu anderen Kreisen und Städten. Das finde ich aber auch nicht so wichtig. Wir haben als Kreis eine Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ja, in Deutschland gibt es ein System der sozialen Sicherung und das ist auch gut so. Allerdings zeigt sich in zunehmenden Maße, dass dieses System den Anforderungen nicht immer gerecht wird und zu träge auf Veränderungen reagiert. Auch wenn eine 2jährliche Anpassung der MPO der Rechtsprechung entspricht und 2017 so im KT beschlossen wurde, so glaube ich, dass dies in eine jährliche Überprüfung und Anpassung verändert werden sollte, um der rasanten Kostensteigerung im Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen. Es kann doch nicht sein, dass wir in Zeiten einer guten konjunkturellen Lage nicht in der Lage sind, für Menschen, die aktuell nicht durch wie auch immer gearteten Erwerb ihren Lebensunterhalt bestreiten können, genügend Geld im Kreishaushalt einzuplanen. Solche Härten wie die Entscheidung aus knapp bemessenem Regelsatz noch Mietkosten zu entrichten, da es die angestrebte günstigere Wohnung oftmals gar nicht gibt und damit u.U. in eine Spirale der Mietschulden einzutreten, die letztlich dann auch zu Obdachlosigkeit führen kann und sicher die Bonität als künftigen Mieter nicht erhöht, sollten wir nicht zulassen. Eine Erhöhung des als angemessen angesehenen Betrages auf bis zu 1/3 der Vergleichsmieten könnte hier zu einer Entlastung der Betroffenen führen. 500.000 Euro hatte Herr Landrat Harrsen als ungefähre Summe nach Auswertung der Daten genannt, die aktuell von den Leistungsempfängern aufgebracht und nicht aus den KdU bestritten werden. In Zeiten zunehmender sozialer Ungleichheit sollte uns dieser Betrag zur Entlastung Betroffener wert sein. Ein von der Verwaltung zu etablierendes Wohnvermittlungsmanagement sollte bezahlbaren Wohnraum im Sinne des schlüssigen Konzeptes ausfindig machen, Vermieter kontaktieren, Mietverträge vermitteln und die Betroffenen beim Abschluss neuer Mietverträge unterstützen. Für die Eckpfeiler gGmbH ist dies für den Bereich des SGB XII geplant. Ob hier auch die Bereiche des SGB II und des Asyl Rechtskreises einbezogen werden können muss allerdings zunächst mit den Beteiligten geklärt werden. Doppelstrukturen sollten vermieden werden, ein einfacher und transparenter Zugang für die Leistungsempfänger muss gegeben sein. Die Rechtssicherheit muss ebenfalls gegeben sein.