Kerstins Antragseinbringung zu TOP 25: Abschiebung

Antrag
Beratung und Beschlussfassung über die Verhinderung von Abschiebung in unsichere Drittländer“
zur  Kreistagssitzung am 29. Mai 2015:

  1. Der Kreistag Nordfriesland fordert die Bundesregierung auf, von Rück-Abschiebungen von Geflüchteten in jene EU-Staaten abzusehen, in denen „systemische Mängel“ im Asylverfahren vorherrschen.
  2. Gleichzeitig fordert der Kreistag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, großzügig vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.
  3. Außerdem bittet der Kreistag die schleswig-holsteinische Landesregierung mit geeigneten Mitteln auf die Bundesregierung einzuwirken, eine entsprechende Humanisierung der Dublin-Regelungen vorzunehmen.
  4. Der Kreistag Nordfriesland bestärkt den Landrat darin, bei seiner humanitären Linie zu bleiben und richtet die Bitte an Ihn, sich dafür einzusetzen, dass eine zwangsweise Abschiebung in diese Länder nicht vollzogen wird.

Begründung:

Zu Nr. 1:

„Systematischen Mängel“ will ich erläutern, Grundlage sind Berichte von UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, Pro Asyl und Amnesyt International

Italien: UNHCR-Bericht von 2013; es gibt angesichts der Vielzahl der in Italien ankommenden Flüchtlinge und der dort gestellten Asylanträge kein  angemessenes  Asyl- und  Aufnahmesystem, die Menschen landen in Obdachlosigkeit und werden nicht versorgt.

Verwaltungsgericht Schwerin vom 24.2.15: Abschiebehindernis beschränkt sich ausdrücklich nicht auf Familien mit Kindern.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 4.11.14: keine Abschiebung nach Italien für Familien mit Kindern und bereits 13.2.2013: EUGH verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland vorläufige Maßnahmen  gegen die Zurückschiebung nach Italien einzuleiten.

Ungarn, Bulgarien und Malta

Asylsuchende, auch Minderjährige, werden häufig inhaftiert, außerdem Obdachlosigkeit und Elend für Flüchtlinge in Ungarn.

Bulgarien routinemäßige Inhaftiert.

Malta Asylsuchende, auch Minderjährige, werden in der Regel bis zu 18 Monaten inhaftiert.

Die Bundesrepublik Deutschland darf die Geflüchteten nicht wissentlich ins Elend abschieben.

Noch mal deutlich: Die Entscheidung ob ein Geflüchteter in Deutschland einen Asylantrag stellen kann oder nicht, liegt rechtlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nicht bei den Ausländerbehörden der Kreise.

Punkt 2: BAMF kann vom Selbsteintrittsrecht Gebrauchmachen: jedes Land kann jeder Zeit im Verfahren erklären, dass es zuständig für den Asylantrag dieses ein Menschen ist.

Wir kennen die Bedingungen Menschen beispielsweise über das Mittelmeer nach Europa fliehen, ist täglich in den Nachrichten zu sehen. Wenn diese Menschen nach oft jahrelanger Flucht in Deutschland ankommen und hier einen Asylantrag stellen wollen, ist nicht einzusehen, warum sie in das Land, in dem sie nach Europa eingereist sind, zurückkehren sollen.

Sinnvoll wäre, dass sie hier zügig und regulär ihr Asylverfahren durchlaufen können und Sicherheit darüber erlangen, wie es mit ihnen weitergeht. Ein gerechtes Verteilungsverfahren der geflüchteten Menschen innerhalb Europas tut Not. Nordfriesland hat seine Bereitschaft zur Solidarität gezeigt und wird sich auch weiterhin für Menschen in Not einsetzen.