Kerstins Rede zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes

Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“, Dieses Gründungsmotto der Grünen gilt auch nach über 35 Jahren  immer noch und steht für die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generation. Dafür,  wie wir mit unseren Ressourcen, mit Natur, dem Schutz von Arten und Lebensräumen und dem Erhalt der biologischen Vielfalt umgehen.
Der Schutz von Tier-und Pflanzenarten, der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist kein Luxus, den man sich nach Gutsherrenart leistet, wenn es passt, aber vernachlässigen kann, wenn es wirtschaftlichen Interessen zuwiderläuft.
Naturschutz ist auch für uns Menschen existenziell. Oder um es mit Richard von Weizsäcker zu sagen: „Nur wenn wir die Natur um ihrer selbst willen schützen, wird sie uns Menschen erlauben zu überleben.“
Das aktuelle Landesnaturschutzgesetz verdient seinen Namen nicht. Es ist nach zwei Novellen der ehemailigen CDU geführten Landesregierung eher ein Naturschutzverhinderungsgesetz, das in erster Linie „den besonderen Wert des privaten Eigentums“ betont und die Schutzstandards drastisch abgesenkt hat. Deshalb soll mit der jetzigen Novelle der Natur endlich wieder mehr Rechte gegeben werden.
Wir sind froh, dass es viel freiwilliges Engagement für den Naturschutz im Land gibt, sei es in Vereinen und Verbänden, von Einzelnen oder auch von vielen FlächennutzerInnen. Engagement, das  wertvoll ist und das aus der Liebe zur Natur kommt und nicht verordnet werden kann.
Gut und richtig ist auch, dass einige dieser Maßnahmen finanziell entgolten werden. Am bewährten Instrument des freiwilligen Vertragsnaturschutzes will die Landesregierung festhalten und diesen auch, im Rahmen der Möglichkeiten, weiter stärken.
Aber ausschließlich auf Freiwilligkeit zu setzen führt uns nicht ans Ziel. Dann gibt es den Schutz nur da, wo es gerade passt und niemandem weh tut, oder wo jemand dafür bezahlt, oder wo es besonders engagierte Menschen gibt, aber nicht überall da wo er erforderlich ist. Auf Föhr hat sich trotz eines großen Projekts zum Schutz der Uferschnepfe mit vielen Freiwilligen deren Bestand in den letzten 5 Jahren halbiert.
Das zeigt auch die Entwicklung hier im Land. Der „Bericht zur Lage der Natur“, den das Bundesumweltministerium kürzlich vorgestellt hat zeigt dies klar: trotz teilweisen Erfolgen beim Schutz von manchen Arten ist die Gesamtbilanz negativ.
Der Verlust an biologischer Vielfalt ist nahezu ungebremst. Auch in Schleswig-Holstein sind viele FFH-Lebensräume in einem schlechten Erhaltungszustand, wie uns die EU-Kommission ja gerade erst bescheinigt hat. Besonders groß ist der Handlungsbedarf in landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen.
Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche sind Allerweltsarten unserer Kindheit. Doch selbst die Husumer Nachrichten titelten am 31. März 2014: „Wiesenvögel weiter im Sinkflug“. Auf Eiderstedt wurden im Jahr 2001 noch 348 Uferschnepfen gezählt, in der letzten Brutsaison waren es nur noch 180. Das ist ein Rückgang um 48 Prozent. Beim Kiebitz beträgt der Rückgang 38 Prozent, beim Austernfischer 29 Prozent.
Der Rückgang ist also dramatisch und obwohl dies seit Jahren bekannt ist und wir mit dem Rückgang des Grünlandes, dem mangelnden Wasserständen in den Gräben und der Zunahme des Maises und seiner Folgen, etwa für Füchse, auch den Grund dafür kennen, fehlt es an konsequentem Handeln. Wenn unsere Enkelkinder diese Vögel noch erleben sollen, dann muss jetzt umgehend umgesteuert werden.
Wir brauchen beim Erhalt der biologischen Vielfalt dringend eine Trendwende. Der Artenschwund muss gestoppt werden. Wir brauchen ein Naturschutzgesetz, das seinen Namen verdient und Ernst macht mit einem nachhaltigen Schutz.
Ich danke Umweltminister Habeck, dass dieses mit dem jetzigen Entwurf vorliegt.