Antrag: Umsetzung des Radverkehrskonzeptes im Haushalt 2015 und in den folgenden Jahren 12. März 2014 7. öffentliche Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2014 TOP: „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes im Haushalt 2015 und in den folgenden Jahren“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Bauausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Markierung eines Schutzstreifens auf der Berliner Straße 68.000 € in den Haushalt 2015 einzustellen.Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für die darauf folgenden Jahre weitere konkrete Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept in die Haushalte einzuplanen und dafür Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie zu beantragen. Anträge für diese Förderung können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht werden. Begründung: In der 2. Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2014 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, für zwei größere Maßnahmen zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie zu beantragen und diese Maßnahmen in den Haushalt 2015 einzuplanen. Dies war vor dem Hintergrund beschlossen worden, dass die bisher im Haushalt veranschlagten 30.000 € / Jahr für größere Maßnahmen im Rahmen des Radverkehrskonzeptes nicht ausreichen. Aus einer Liste von möglichen Maßnahmen hat sich der Ausschuss auf zwei einfach durchzuführende und unstrittige Projekte geeinigt, nämlich Markierung von Schutzstreifen auf der Matthias-Claudius-Straße und der Berliner Straße. Im Radverkehrskonzept beträgt die Kostenschätzung für diese beiden Maßnahmen 100.000 € (Matthias-Claudius-Straße) bzw. 68.000 € (Berliner Straße). Die Beantragung der Fördermittel ist nicht erfolgt. Um dennoch bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes einen Schritt voran zu kommen, sollte wenigstens eine der beiden beschlossenen Maßnahmen im kommenden Jahr umgesetzt werden. Aus der Kostenschätzung im Radverkehrskonzept geht hervor, dass die im Haushalt ohne konkrete Bindung an eine Maßnahme eingesetzten 30.000 € dafür nicht ausreichen werden. Daher beantragen wir einen eigenen Haushaltsposten für die konkrete Maßnahme auf der Berliner Straße. Die 30.000 € werden voraussichtlich unabhängig davon für kleinere Maßnahmen (Veränderung von Beschilderungen, Ertüchtigung von Pollern u.ä.) benötigt. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. gez. Dr. Barbara Ganter (68.000 € wurden bewilligt, der Schutzstreifen wurde eingerichtet).