Diese vergleichende Untersuchung dreier Kreise durch den LRH ist eine hochspannende Angelegenheit und gleichzeitig in einer Zeit des Vor-Benchmarking-Booms ein sehr mutiges und schwieriges Unterfangen. Denn die Aufgabenerledigung der Kreise ist noch derart unterschiedlich und die Datenlage lückenhaft – man musste deswegen viele Vergleiche in das Jahr 2008 zurückversetzen – wodurch insgesamt natürlich die Fehleranfälligkeit groß war.
Sowieso gibt es viele Gründe bei den Untersuchten zu meinen, die Dinge selbst vor Ort besser einschätzen zu können.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Stellungnahme zu dem Bericht eine differenzierte Betrachtung mit folgenden 3 Schwerpunkten enthalten sollte:
1. Eine sachliche Zurückweisung falscher Einschätzungen,
2. eine gewisse Demut gegenüber Anspruch und Schwierigkeit der Aufgabenerledigung und
3. besonders wichtig: Das Akzeptieren berechtigter Kritik!
Dieser Tenor war meiner Meinung nach im ersten Entwurf der Stellungnahme nicht genügend enthalten, was aber dann durch die gemeinsame Überarbeitung weitgehend geheilt werden konnte.
Für noch wichtiger als die Stellungnahme an sich halte ich allerdings, dass aus dem Punkt 3 ein Plan entwickelt wird, wie man an den Schwächen zu arbeiten gedenkt und wie man das über die nächsten Jahre organisieren will.
Mir sind in dem Zusammenhang 3 Kritikpunkte ins Auge gesprungen, an denen wir arbeiten sollten, wo Verbesserungsbedarf besteht:
1. Die Trennung von Energieleitstelle und Klimaschutzmanagement, verbunden mit Kritik an den bisherigen Energieberichten. Da ist mittelfristig Handlungsbedarf, kurzfristig ist da allerdings aufgrund der Förderrichtlinien für das Klimaschutzmanagement nichts zu machen.
2. Die noch hohen Energieverbräuche, auch in externen Liegenschaften. Da sind wir zwar jetzt sowieso dran, da passiert was, aber ein konkreter Abgleich der Kritik mit unseren eigen Erkenntnissen ist angezeigt.
3. Die deutliche Kritik an der suboptimalen Aufgabenwahrnehmung durch die Unteren Naturschutzbehörden (UNB). Da wird kritisiert, dass bei Vergabe von Ausgleichsgeldern für bestimmte Naturschutzprojekte zwar Auflagen gemacht werden, aber keine Kontrollen stattfinden, von Sanktionierungen bei Verstößen ganz zu schweigen. Diese Kritik hab ich in letzter Zeit aus der Naturschutzszene schon öfter gehört und das ist bei der in den nächsten Jahren wegen der Windeignungsflächen hohen Zahl an fälligen Ausgleichsgeldern ein gravierender Missstand.