Einladung zur Jahreshauptversammlung am 25.8.2022

Liebe Mitglieder des Kreisverbands,
hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung 2022

am 25. August 2022 um 19:00 Uhr
in die Keglerstuben Husum, Schleswiger Chaussee 23, ein.

Vorgeschlagene Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
    1. Begrüßung
    2. Genehmigung des Protokoll der letzten KMV
    3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
  2. Antrag auf Satzungsänderung
  3. Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes
  4. Bericht der Schatzmeisterin und der Kassenprüferinnen
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl einer Wahlkommission
  7. Wahl des Kreisvorstandes (2 Sprecher*innen, 1 Schatzmeister*in, 4 Beisitzer*innen)
  8. Wahl der Kassenprüfer*innen (2 Personen, die nicht im Vorstand sind, für 1 Jahr)
  9. Wahl von acht Delegierten und Ersatzdelegierten für den Landesparteitag
  10. Wahl von zwei Delegierten und Ersatzdelegierten für den kleinen Landesparteitag 
  11. Wahl von zwei Delegierten und Ersatzdelegierten für den Bundesparteitag
  12. Bericht unseres MdB Denise Loop
  13. Kommunalwahl 2023
  14. Verschiedenes

Mit herzlichen Grüßen vom Kreisvorstand

Katrin und Peter


Änderungsantrag zu § 6 der Kreissatzung von Bündnis90/Die Grünen Nordfriesland

§ 6 – Der Kreisvorstand

1. Der Kreisvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen des Kreisverbandes, der Kreisschatzmeister*in und vier weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes sind im Binnenverhältnis gleichberechtigt. Die Sprecher*innen des Kreisverbandes vertreten den Kreisverband nach außen und gegenüber anderen Parteigremien. Der Kreisvorstand wird einzeln oder gemeinsam gesetzlich vertreten durch die Kreisschatzmeister*in und ein vom Kreisvorstand aus seiner Mitte gewähltes Mitglied. Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages des Kreises Nordfriesland und für die Wahl von Stadt- und Gemeindevertretungen im Kreis Nordfriesland in Orten, die nicht im Tätigkeitsbereich eines Ortsverbandes nach §3 liegen, werden von den Sprecher*nnen des Kreisverbandes und von der Kreisschatzmeister*n oder – im Vertretungsfall – von vom Kreisvorstand aus seiner Mitte bestimmten Mitgliedern unterzeichnet.

2. Der Kreisvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Wahlperiode.

3. Die Mitglieder des Kreisvorstands können von der Kreismitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.

4. Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und führt seine Geschäfte nach Gesetz und Satzung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er tagt parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit herstellen.

5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder – darunter einer der zwei SprecherInnen oder SchatzmeisterIn – anwesend ist.
Punkt 6. (neu)

Alternative 1:
Dem Vorstand dürfen maximal zwei Mandatsträger*innen des Kreistages, des Landtages, des Bundestages und des Europaparlaments angehören, jedoch keine Fraktionsvorsitzenden, stellvertretende Fraktionsvorsitzenden
oder Minister*innen und Staatssekretär*innen.

Alternative 2:
Dem Vorstand dürfen maximal zwei Mandatsträger*innen aus Stadt- und Gemeindevertretungen, Kreistag, des Landtag-, Bundestages oder Europaparlament angehören, jedoch keine Fraktionsvorsitzenden,  stellvertretende Fraktionsvorsitzenden oder Minister*innen und Staatssekretär*innen.

Europavorstandsmitglieder, Bundesvorstandsmitglieder und Landesvorstandsmitglieder mit Vergütung können nicht Mitglied im Kreisvorstand sein.

Punkt 7 wird gestrichen.