Einladung zur Jahreshauptversammlung am 25.8.2022 21. Juli 202221. Juli 2022 Liebe Mitglieder des Kreisverbands,hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung 2022 am 25. August 2022 um 19:00 Uhrin die Keglerstuben Husum, Schleswiger Chaussee 23, ein. Vorgeschlagene Tagesordnung Begrüßung und FormaliaBegrüßungGenehmigung des Protokoll der letzten KMVBeschlussfassung über die TagesordnungAntrag auf SatzungsänderungRechenschaftsbericht des KreisvorstandesBericht der Schatzmeisterin und der KassenprüferinnenEntlastung des VorstandesWahl einer WahlkommissionWahl des Kreisvorstandes (2 Sprecher*innen, 1 Schatzmeister*in, 4 Beisitzer*innen)Wahl der Kassenprüfer*innen (2 Personen, die nicht im Vorstand sind, für 1 Jahr)Wahl von acht Delegierten und Ersatzdelegierten für den LandesparteitagWahl von zwei Delegierten und Ersatzdelegierten für den kleinen Landesparteitag Wahl von zwei Delegierten und Ersatzdelegierten für den BundesparteitagBericht unseres MdB Denise LoopKommunalwahl 2023Verschiedenes Mit herzlichen Grüßen vom Kreisvorstand Katrin und Peter Änderungsantrag zu § 6 der Kreissatzung von Bündnis90/Die Grünen Nordfriesland§ 6 – Der Kreisvorstand1. Der Kreisvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen des Kreisverbandes, der Kreisschatzmeister*in und vier weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes sind im Binnenverhältnis gleichberechtigt. Die Sprecher*innen des Kreisverbandes vertreten den Kreisverband nach außen und gegenüber anderen Parteigremien. Der Kreisvorstand wird einzeln oder gemeinsam gesetzlich vertreten durch die Kreisschatzmeister*in und ein vom Kreisvorstand aus seiner Mitte gewähltes Mitglied. Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages des Kreises Nordfriesland und für die Wahl von Stadt- und Gemeindevertretungen im Kreis Nordfriesland in Orten, die nicht im Tätigkeitsbereich eines Ortsverbandes nach §3 liegen, werden von den Sprecher*nnen des Kreisverbandes und von der Kreisschatzmeister*n oder – im Vertretungsfall – von vom Kreisvorstand aus seiner Mitte bestimmten Mitgliedern unterzeichnet.2. Der Kreisvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Wahlperiode.3. Die Mitglieder des Kreisvorstands können von der Kreismitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.4. Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und führt seine Geschäfte nach Gesetz und Satzung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er tagt parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit herstellen.5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder – darunter einer der zwei SprecherInnen oder SchatzmeisterIn – anwesend ist.Punkt 6. (neu)Alternative 1:Dem Vorstand dürfen maximal zwei Mandatsträger*innen des Kreistages, des Landtages, des Bundestages und des Europaparlaments angehören, jedoch keine Fraktionsvorsitzenden, stellvertretende Fraktionsvorsitzendenoder Minister*innen und Staatssekretär*innen.Alternative 2:Dem Vorstand dürfen maximal zwei Mandatsträger*innen aus Stadt- und Gemeindevertretungen, Kreistag, des Landtag-, Bundestages oder Europaparlament angehören, jedoch keine Fraktionsvorsitzenden, stellvertretende Fraktionsvorsitzenden oder Minister*innen und Staatssekretär*innen.Europavorstandsmitglieder, Bundesvorstandsmitglieder und Landesvorstandsmitglieder mit Vergütung können nicht Mitglied im Kreisvorstand sein.Punkt 7 wird gestrichen.