Margots Rede zu Top 29 – Freiflächen Photovoltaik 15. Dezember 2021 Bei unserer gemeinsamen Resolution geht es um raumbedeutende Anlagen von 4 ha bis 20 ha, die unser Landschaftsbild mit prägen werden. Wir sind uns einig, dass wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten unseren CO2 Ausstoß massiv reduzieren müssen. Wir brauchen daher den Ausbau der erneuerbaren Energien.Es liegt daher in unserem Interesse, den Ausbau von günstiger Solarenergie zu ermöglichen und auszuweiten. Aber so wie eine Rose auch Dornen hat, haben die großen Solaranlagen nicht nur die gewünschten Vorteile, wie CO2-freie Energiegewinnung, oder ein hoffentlich in unseren Gemeinden verbleibendes Einkommen. Diese Anlagen sind raumgreifend, werden den weiteren Ausbau von Stromtrassen erfordern und möglicherweise eine weitere Versiegelung von Flächen durch sich ansiedelnde Industrien nach sich ziehen. Sie werden Landschaftsbilder verändern und haben Einfluss auf die örtliche Pflanzengemeinschaft und die Tierwelt. Manche Menschen werden finanziell profitieren, andere nicht. Kurz gesagt: Der Bau dieser Anlagen hat Nebenwirkungen, die abgewogen werden müssen. Und da hilft kein Arzt und kein Apotheker. Da Flächen nicht vermehrbar sind, gibt es Nutzungskonflikte und unterschiedliche Interessen. Die einen legen ihr Augenmerk auf mehr erneuerbare Energien, um den CO2-Ausstoß zu verringern und schnellstmöglich auf das 1,5°-Ziel einzuschwenken. Die anderen möchten mehr Naturschutzfläche und Biodiversität. Die dritten möchten mit Solarenergie einen Beitrag zur Sicherung ihres Einkommens leisten. Die vierten benötigen die gepachteten Flächen für ihren Hof, um mit der Landwirtschaft überleben zu können. Gemeinden möchten mit Solarstrom ihre Einnahmesituation verbessern. Deshalb könnte man sich wünschen, dass die Landesplanung durch Ausweisung von Flächen die Verantwortung übernehmen könnte und quasi ein Machtwort spricht. Das aber würden auch nicht alle gut finden. Es würde den Entscheidungsspielraum der Kommunen einengen. Zudem würde solch ein Vorgehen viel Zeit benötigen, den Ausbau verzögern, jetzt schon schwelende Konflikte nicht befrieden und nicht sicherstellen, dass die Gemeinden fortan ohne Konflikte werden arbeiten können. Deshalb geht es darum, dass die Bund-, Landes- und Kreisebene unsere Gemeinden mit ihrem Know-how unterstützen. Es geht um rechtliche Beratungen, um Möglichkeiten der Lenkung durch städtebauliche Verträge, um positive Beispiele im Zusammenspiel von Natur, Landwirtschaft und Photovoltaik, um Modelle der Bürgerbeteiligungen – um die Entschärfung von Konflikten zwischen Bürger:innen, Verbänden und Gemeinden. Es geht um Beratung und es geht um Dialog, es geht um Commitment – optimalerweise. Es geht darum unsere Gemeinden und unsere Bürger:innen zu befähigen, den PV-Ausbau zu ihrem Nutzen, zum Nutzen von Nordfriesland zu steuern. Dies fordern wir mit dieser Resolution ein. Margot Böhm10.12.2021 Kreistag am 10.12.2021