Sinas Rede zum Volksbegehren Wasser, TOP 34

KT 08.11.2019 Sinas Rede zum TOP 34 „Beratung und Beschlussfassung zur Unterstützung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers sowie begleitender Maßnahmen“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte auf die Vorgeschichte zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers eingehen.

Das Volksbegehren wurde von aktiven Gegern der CO2-Endlagerung und des Frackings initiiert und war ein überfälliger Anstoß zur Reform des Landeswassergesetzes.

Die Initiative erhielt Unterstützung im Landtag, u. a. von der GRÜNEN-Fraktion.
Im Entwurf zum neuen Landeswassergesetz sind nun Oberflächenwasser, Küstengewässer und

Grundwasser und Teile von diesen als schützenswert genannt.
Damit wurden die ersten Punkte des Volksbegehrens wörtlich übernommen. Das Gesetz wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr verabschiedet.

Nun fordert das Volksbegehren aber noch mehr.
Erstens ein Fracking-Verbot.
Das darf laut wissenschaftlichem Dienst des Landtags nur der Bund beschließen.

Außerdem wird eine Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gefordert, wenn es um relevante Informationen z.B. in Bezug auf Fracking geht.

Auch hier bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Und ich möchte nichts unterschreiben, was sich rechtlich nicht durchsetzen lässt, nur weil ich großen Konzernen grundsätzlich misstraue und sie am liebsten ständig überwachen würde.

Nun zu dem Punkt, dass die Kreisverwaltung über ihre Maßnahmen zum Schutz des Wassers berichten soll:

Ich bin der Meinung, dass wir im Umweltausschuss das Thema Wasser oft und ausführlich behandeln.

Wir hatten im Februar dieses Jahres einen Sonder-UEA zum Thema Wasser, und im Februar 2020 ist wieder ein Sonder-UEA zum Thema Wasser geplant. Die Sitzungen sind öffentlich und man kann jederzeit Anfragen stellen.

Ich lobe das Volksbegehren insofern, weil es die Bedeutung von Wasser als ein schützenswertes Gut und einen schützenswerten Lebensraum in die öffentliche Wahrnehmung gerückt hat. Aber wir GRÜNEN wollen uns nicht für ein Papier stark machen, das unrealistische oder überflüssige Forderungen aufstellt, und wir wollen die Untere Naturschutzbehörde auch nicht mit Forderungen überfrachten. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.