Rede von Danny Greulich zum Nachtragshaushalt (TOP 10)

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Kreispräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

die heutige Diskussion über die 2. Nachtragssatzung hat es in sich. Immerhin haben wir über eine Vorlage zu entscheiden, die mit 217 Seiten länger ist, als so mancher Roman, den man im Schulunterricht behandeln muss. Wenn man dann bei der Studie dieser Vorlage in die Details geht, dann muss zumindest ich eingestehen, dass ich mich an leidvolle Stunden im Wirtschaftsunterricht zurückversetzt fühle. Also seid beruhigt – nicht nur ihr macht große Augen, wenn ihr mit Zahlen wie 342.569.600 € konfrontiert werdet.

Nachdem nun bereits so profilierte und langjährige Kommunalpolitiker wie meine Vorredner sich ausgiebig mit der Vorlage befasst haben, fällt es mir zudem schwer einen wesentlichen Mehrwert zu leisten.

Ich versuche es dennoch, werde mich aber entsprechend kurzfassen und mich auf wenige Aspekte beziehen:

Dass wir zu wenig geplante Investitionen tatsächlich umsetzen, wurde bereits ausgeführt.

Schaut man nun in die Änderungen, die diese 2. Nachtragssatzung haben, sehen wir, dass der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit von (jetzt kommen wieder

die hohen Zahlen) ursprünglich 19,2 Millionen um 3,8 Millionen auf 15,4 Millionen Euro gesunken ist. Was bedeutet das?

Viele ursprünglich geplante Investitionen können nicht im Jahr 2019 umgesetzt werden und müssen auf das kommende Jahr verschoben werden.

Diese Unsicherheit in der Planung hat wiederum viele Gründe. In der Summe führen sie jedoch dazu, dass notwendige Sanierungen (auch an Schulgebäuden, die der Kreis betreut) und Modernisierungen sowie Neubauten und Beschaffungen später als geplant realisiert werden. Mit diesem Problem stehen wir im Kreis Nordfriesland nicht allein da – auch andere Kreise und viele Gemeinden sehen die gleichen Probleme.

Unser Anspruch muss es jedoch sein, dass wir uns diejenigen kommunalen Akteure anschauen, die eine bessere Planungen vorweisen können. Von diesen müssen wir lernen, damit wir im kommenden Jahr nicht erneut von der Kommunalaufsicht damit konfrontiert werden, dass unsere Umsetzungsquote der Investitionen zu gering ist. In der Begründung der Vorlage ist zu lesen, dass die Kommunalaufsicht letztmalig davon Abstand gehalten hat, kommunalaufsichtliche Maßnahmen einzuleiten. Das müssen wir im Hinterkopf behalten.

Auf die Änderungen im Stellenplan sind meine Vorredner bereits intensiv eingegangen. Für mich ist es allerdings wichtig zu betonen, dass die Fraktion B90/

Die Grünen dem Änderungsantrag der SPD nicht zustimmen wird. Vor allem in Hinblick auf den kommenden Wechsel des Landrats ist es uns wichtig, dass dem neuen Landrat die gleiche Flexibilität und das gleiche Vertrauen zukommt, wie dem bisherigen Amtsinhaber, dem wir mit der erhöhten Stellenreserve einen Spielraum gegeben haben.

Auch wenn die Kürzung „unschädlich“ sei, wie die SPD in ihrer Begründung angibt, so ist es aus unserem Verständnis ebenso unschädlich, wenn wir dem neuen Landrat nicht schon vor seinem Amtsantritt Beschränkungen auferlegen. Wertschätzung und Vertrauen wollen wir daher aufrechterhalten, solange wir keinen Anlass haben, davon Abstand zu nehmen.

Wir werden der Vorlage 83/2019 in seiner 1. Ergänzung ohne dem Änderungsantrag der SPD zustimmen.

Vielen Dank, vor allem an euch im Publikum, dass ihr euch – sicherlich freiwillig – heute hier mit schwierigen Themen wie diesem beschäftigt.