Esthers Rede zu TOP 7 „Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Aktualisierung der Mietobergrenzen für Transferleistungsempfänger in Nordfriesland zum 1. Juli 2019″

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,

seit Ende März wurde über die neuen Mietpreisobergrenzen (MOG) in 4 Sitzungen des Arbeits- und Sozialausschuss beraten. Wer da von draußen drauf guckt könnte denken: „was machen die da bloß, das kann doch nicht so schwer sein“.

Im SGB II § 22 1. Satz steht: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Zu der Frage, was genau angemessen ist, findet sich nicht wirklich viel im SGB. Der Kreis NF nutzt hierzu bekanntermassen ein „schlüssiges Konzept“, dass in seiner Gesamtheit von Sozialgerichten anerkannt wurde. In der Beratungsfolge kamen viele Fragen, die Mitarbeiter der Verwaltung haben sie immer wieder beantwortet, nochmal berechnet, nochmal Zahlen für uns Ehrenamtler aufbereitet, immer ein offenes Ohr auch abseits der Sitzungen gehabt. Dafür an dieser Stelle einen ganz ausdrücklichen Dank an Herrn Grelck und Herrn Scholz, die das Meiste abgekriegt haben. Meine Fragen zu den kalten Betriebskosten waren u.U. sogar schon nervig, letztlich wurde ich aber durch die präzisen, bis auf den Cent genau aufgeschlüsselten Zahlen überzeugt.

Einigkeit besteht darüber, mit dem schlüssigen Konzept weiter zu arbeiten.
In der hier vorgestellten Vorlage ist eine Erhöhung der Mietpreisobergrenze auf 25%, bei zuvor 20%, der Vergleichsmieten geplant, im Änderungsantrag der SPD findet sich nicht unerwartet 1/3 der Vergleichsmieten. Auch hierzu hat es sehr viele Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben, besonders bezüglich der Rechtssicherheit und der eventuellen Folgen, die sich ergeben könnten, wenn durch eine solche Erhöhung unser schlüssiges Konzept als nicht mehr schlüssig gewertet würde.

Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Transferleistungsempfängern in unserem Kreis. Niemand hier wird bezweifeln, dass die finanzielle Lage in dieser Lebenssituation äußerst angespannt ist. Aber wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den gut 91% der Menschen, die keine Transferleistungen beziehen. Im gesamten Diskussionsprozess haben uns die Mitarbeiter der Verwaltung immer wieder auf das Risiko der

Rechtsunsicherheit für unser schlüssiges Konzept im Falle einer Anhebung auf 1/3 der Vergleichsmieten und damit die mögliche Rückforderung von Zahlungen des Bundes hingewiesen. Durch eine Anhebung der MOG auf 1/3 im Vergleich zu 25% wird sich das Problem der Wohnungsnot nicht umfänglich beheben lassen.

Die Gründung der Eckpfeiler gGmbH und das in 1. Lesung vorgestern im Arbeits- und Sozialausschuss einstimmig befürwortete und in der Kreistags-Sitzung im September zu behandelnde „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ sind weitere Instrumente, um gerade für Menschen mit Miethemmnissen und auch für den angespannten Wohnungsmarkt insgesamt Lösungen zu erarbeiten. Eine verbindliche Regelung für Mietnotfälle und die dafür bereits eingeplanten Mittel sind ebenfalls eine Entlastung für Betroffene, wenn es Ihnen nicht gelingt, eine Wohnung innerhalb der MOG zu finden.

In diesem Prozess der Entscheidungsfindung wurde mir nochmal sehr deutlich, dass Vertrauen in unsere Verwaltung wichtig ist. Ich muss und will mich darauf verlassen, dass ich von dort alle wichtigen und richtigen Informationen erhalte. Die Rechtssicherheit stellt eine wichtige Verbindlichkeit für unsere Entscheidungen hier dar. Daher stimmen wir der Verwaltungsvorlage mit einer Anhebung der MOG auf 25% der Vergleichsmieten zu.

In der Vorlage wird eine weiterhin 2jährige Überprüfung der MOG benannt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sieht hier eine jährliche Änderung beginnend ab 1.1.2021 vor. Dies wäre angepasst an die jährliche Bestimmung der Regelsätze und angesichts dem von der Firma empririca festgestellten starken Anstieg der Mietpreise in den letzten 2 Jahren aus unserer Sicht auch erforderlich. Dieser Änderung stimmen wir daher zu.

Zu den kleinteiligeren Mietpreisregionen sollte eine Überprüfung durch empirica erfolgen. Eine Entscheidung, ob diese sinnhaft sind, welche Auswirkungen dies insbesondere für die bisherige Region Süd mit Husum und Tönning bedeutet, vermag ich nicht abzuschätzen. Einer Überprüfung der Variante 3 aus dem Änderungsantrag können wir aber zustimmen.

Ebenso stimmen wir der Ausarbeitung einer fachlichen Weisung bei notwendiger Verlängerung der Frist zur Mietabsenkung bei Überschreiten der MOG sowie der Vorlage einer Regelung im Arbeits- und Sozialausschuss und Kreistag zur Nutzung der bereits

geplanten Mittel für Mietnotfälle zu. Hierdurch entsteht Verfahrensverlässlichkeit für die Leistungsempfänger*innen und Sachbearbeiter*innen und bedeutet sicher eine deutliche Entlastung in prekärer Situation und kann damit auch den worst case für Betroffene abwenden: Wohnungslosigkeit. Denn das muss unser aller oberstes Ziel sein.

(Es gilt das gesprochene Wort)