Rede von Danny zur Stellungnahme des Kreises zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010

Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme des Kreises zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Herr Landrat, werte Kolleginnen und Kollegen,

und ewig grüßt die Regionalplanung zur Nutzung von Windkraft in Schleswig- Holstein. Leider muss man ja sagen, denn das bedeutet, dass wir noch immer nicht bei einer gültigen und vor allem rechtssicheren Regelung angelangt sind.

Gerade in und für Nordfriesland ist die Windkraft von besonderer Bedeutung. Das wird unter anderem dadurch deutlich, dass wir eine deutlich größere Fläche an Vorranggebieten haben als der Durchschnitt in unserem schönen Bundesland. Allerdings profitieren unsere Gemeinden auch überdurchschnittlich, wenn wir die Gewerbesteuereinnahmen zu Grunde legen. Hervorzuheben ist jedoch auch, dass wir in Nordfriesland eine besonders hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windkraftanlagen haben. Als Kreis sind wir darauf sehr stolz, denn ohne die hiesige Windkraft könnten wir unser Ziel, klimafreundlichster Kreis zu werden, getrost in den immerhin reichlich vorhandenen Wind schießen.

Und ohne Wind vom Deich können wir in Zukunft auch nicht mehr Vorreiter für die Energiewende bleiben. Aktuelle Groß-Projekte (GP Joule) zeigen, dass wir in unserem Kreisgebiet ein unglaubliches Potenzial haben, was wir uns nur nutzbar machen müssen. Dafür bedarf es jedoch auch eine Regionalplanung, auf die alle Beteiligten vertrauen können.

Der Windkraftausbau mittels Eignungsflächen wurde durch die Oberverwaltungsgerichte einkassiert. Der neue Aufschlag, versucht nun mit Vorranggebieten eine Planungsgrundlage aufzustellen, die jedoch im Detail nicht weniger problematisch für den Einzelfall ist.

Die wesentlichen Kritikpunkte sind in der Stellungnahme des Kreises präzise dargelegt.

Hervorheben möchte (auch) ich die Rolle der Gemeinden, die in mehrfacher Art und Weise für die Umsetzung der Energiewende wichtig sind. Wenn unsere Gemeinden nun jedoch das Vertrauen in die Planungssicherheit verlieren wäre das für die jetzige Akzeptanz der Windkraft in Nordfriesland ein bitterer Schlag ins Gesicht. Es ist daher richtig, dass die vorliegende Stellungnahme darauf verweist, dass es für die Planungshoheit der Gemeinden in Bezug auf deren Siedlungsentwicklung ein erheblicher Eingriff sein kann, wenn die geplanten Zusatzabstände greifen.

Zudem sollten wir uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass sich die Planung in Bezug auf Vorranggebiete für Repowering nicht so durchsetzt wie derzeit geplant. Wir haben es in den Ausschüssen durch persönliche Erfahrungen von Gemeindevertretern bereits geschildert bekommen, wie schnell die Akzeptanz leiden kann, wenn Planungen für einen Bürgerwindpark zugunsten eines Repowerings in Aussicht stehen gestrichen zu werden und die betroffene Gemeinde zukünftig nicht mehr durch den Ausbau der Windkraft vor ihrer Tür direkt profitiert.

Das NIMBY-Prinzip darf sich in Nordfriesland nicht durchsetzen. Not in my backyard könnte jedoch genau dann zur neuen Losung von Windkraftgegnern werden, wenn ausschließlich große Investoren und nicht mehr die kleinen Gemeinden von der Energiewende profitieren.

Darüber hinaus dürfen bei der Regionalplanung die Belange der Natur nicht verwässert werden. In der Ergänzenden Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (die wir ja lediglich zur Kenntnis nehmen sollen) wird explizit auf drei Besonderheiten, der Situation von Großvögeln, dem Biotopschutz und der FFH-Verträglichkeit hingewiesen.

Nicht nur ist der Schutz der Flora und Fauna für sich ein wichtiges Gut, sondern wir sollten ebenfalls nicht außer Acht lassen, was passieren kann, wenn der Naturschutz bei der Planung von Projekten nur unzureichend berücksichtigt wird. Größere Projekte wie der A21-Ausbau zeigen ganz deutlich, dass der Schutz der Natur zu Recht gesetzlich geregelt ist und wenn man das bei der Planung außer Acht lässt, endet das am Ende nur in haltlosen Schuldzuweisungen, Groll und Vertrauensverlust in Politik und Planungskapazität.

Die Hinweise der Stellungnahme zum Umgang der Regionalplanung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes unterstreichen wir daher ausdrücklich. Befreiungen vom Artenschutz und vom Biotopschutz sind nicht notwendig, um die Energiewende konsequent voranzutreiben. Da die Natur sich nicht selbst schützen kann, müssen wir uns konsequenterweise für ihre Belange einsetzen.

Am Ende des derzeitigen Prozesses für die Teilfortschreibung des Regionalplans wird mit Sicherheit kein Papier entstehen, mit dem alle – also wirklich alle – zufrieden sind. Das ist in der Politik aber auch eher die Ausnahme, als die Regel.

Wichtiger ist, dass wir nun dem Land deutlich signalisieren, was die Bedenken des Kreises Nordfriesland hinsichtlich der Rechtssicherheit sind und die Landesplanung das auch aufgreift. Die Energiewende als Generationenaufgabe darf nicht wegen mangelnder Akzeptanz und fehlender Planungsleistung scheitern.

Mit dieser Stellungnahme leisten wir als Kreis Nordfriesland unseren Beitrag.