Martje Thiesen sagt zu TOP 10 „Beratung und Beschlussfassung über die Rufbereitschaftspauschale der Hebammen auf Föhr und Sylt“:
Wir Grünen begrüßen die längst überfällige Angeleichung der Rufbereitschaft der Föhrer Hebammen- denn Bereitschaft ist Bereitschaft!
Im vollen Bewußtsein, dass die unendliche Geschichte der Hebammenversorgung auf den Inseln und Halligen in unserem aller Sinne nun endlich zu einem guten Abschluß heute führen könnte, kann und will ich in meiner Rolle als Kreistagsabgeordnete und Hebamme nicht anders, als erneut mit dem Finger auf das zu zeigen, was nicht richtig gelaufen ist und läuft.
Im Förderantrag wird erneut wohl wissend die HINZUZIEHUNGSPFLICHT einer Hebamme durch den Rettungsdienst ausgehebelt- und eines habe ich in 5 Jahren Kreistagsarbeit gelernt- Bundesrecht sticht Landesrecht- und die Hinzuziehungspflicht ist ein Bundesgesetz.
Der Rettungsassistent soll weiterhin der Hebamme weisungsbefugt sein?
Nach 2 Tagen Schulung zum Thema Geburt? Eine irrwitzige Idee!
Beteiligte Hebammen und der Landesverband der Hebammen SH sind seit Jahren unermüdlich an diesem Thema dran und nicht müde auf diese „Bruchstelle“ im Vertrag hinzuweisen- in bester Absicht- damit die Hebamme ihre Arbeit erledigen kann- mehr ist gar nicht gewollt!
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Frage an den Landrat:
Warum verweigern Sie unserer Landesvorsitzenden des Hebammenverbandes SH seit Monaten jegliches Gespräch?
In der Hoffnung auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Förderantrages für die beteiligten Hebammen, wünsche ich mir, dass die Hinzuziehungspflicht endlich fest verankert wird- damit wir Hebammen einfach nur unsere Arbeit erlededigen können- nicht mehr und nicht weniger ist gewollt.
Geburt ist kein Notfall!
Mit frühzeitigem Hinzuziehen einer Hebamme ermöglichen wir den Frauen auf den Inseln und Halligen ihr Kind ,unter den ohnehin schon bescheuerten Umständen, wenigstens in Ruhe und Würde zur Welt bringen zu können.