Kerstin: Antragseinbringung zur Stellungnahme zur Schutzgebietsverordnung AWZ Sylt

Kreistag 11.3.16

Stellungnahme zum Entwurf der Schutzgebiets-Verordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) „Sylter Außenriff – östliche Deutsche Bucht“

Kerstin Mock-Hofeditz

Zum Ablauf der Erarbeitung der Stellungnahme: Diese wurde zunächst im Hauptausschuss am 15.2.16 behandelt. Dort haben sich eine Reihe von Fragen ergeben, die bis zur Sitzung des Umweltausschusses am 23.2.16 beantwortet wurden und in der Vorlage zu finden sind. Der Umweltausschuss hat sich am 23.2. befasst, eine Änderung vorgenommen und nun liegt Ihnen die Stellungnahme zur Entscheidung vor.

Es ist schon ein starkes Stück, wie der Kreis Nordfriesland vom Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an der Schutzgebiets-Verordnung vor seiner Haustür beteiligt wurde: nämlich gar nicht. Der Kreis erhielt ein Schreiben, das ihm über den Tourismusverband Schleswig-Holstein am 11. Februar zuging mit einer Frist bis zum 17. Februar.

Dies ist für den Kreis Nordfriesland nicht hinnehmbar. Deshalb fordert der Kreis Nordfriesland zukünftig eine offizielle Beteiligung bei Rechtssetzungvorhaben des Bundes wie auch des Landes, die sich auf die AWZ beziehen.

Eine eigene detaillierte Stellungnahme war in der Kürze der Zeit nicht leistbar, so dass sich der Kreis der Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste in Teilen anschließen wird.

1. Vorrangflächen

Naturschutzgebiete sind naturgemäß und logischer Weise „Vorrangflächen“ des Naturschutzes. Interessen anderer Nutzungen haben gegenüber diesem Vorrang zurückzustehen und sind nur dann zulässig, wenn die Ziele und Zwecke des Naturschutzes nicht beeinträchtigt werden. Für das geplante Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff“ besteht hinsichtlich des Vorranges ein Zielkonflikt. Der Raumordnungsplan sieht für das Gebiet Flächen mit Vorrang für die Schifffahrt vor. Nach unserem Rechtsverständnis schließen sich unterschiedliche „Vorränge“ auf ein und derselben Fläche aus. Es kann nur die Alternative geben: entweder das eine oder das andere. Die Festlegung des Vorranges für den Naturschutz führt automatisch dazu, dass die Nutzungen Schifffahrt und Windkraft ihren Vorrang verlieren und sich einer Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Zielen des Naturschutzes stellen müssen.

2. Fischerei

Gewerbliche Fischerei ist in den Schutzgebietsverordnungen für Nord- und Ostsee von den Verboten ausgenommen. Ohne Frage ist die Fischerei hinsichtlich Arten- und Altersspektrum der größte denkbare Eingriff. Die SDN geht in ihrer Stellungnahme davon aus, dass sich das System an die Entnahme von Fisch anpasst und es daher ausreicht, wenn Fischerei nachhaltig sei.

Dies sieht der Umweltausschuss anders. Da die Forderung der Nachhaltigkeit für Fischerei generell gilt, weil nur so bestandsschonend gefischt werden kann, wollen wir an der Priorität der Natürlichkeit im Naturschutzgebiet festhalten. Im Sinne des „Schutzzwecks“ in einem Naturschutzgebiet werden Ziele wie „natürliche Bestandsdichte“, „Störungsfreiheit“ und „arttypische Altersstruktur des Bestandes der Fische“ gefordert.

Deshalb hat der Unweltausschuss an zwei Stellen Änderungen im Beschlusstext vorgenommen, die Ihnen vorliegen und am Ende der Stellungnahme zu finden. Leider hat es hier einen redaktionellen Fehler gegeben, bei der Übertragung des einstimmigen Ausschussbeschlusses in die Vorlage, was ich zu entschuldigen bitte.

11. Absatz Beschlussvorschlag:

Alt:

Für die Fischerei sind Einschränkungen zu befürchten, die sich nicht an Nachhaltigkeit, sondern an Natürlichkeit orientieren. […]

 Änderung:

Streichung des 2. Halbsatzes.

Neu:

Für die Fischerei sind Einschränkungen zu befürchten. […]

14. Absatz Beschlussvorschlag:

Alt:

Aus Sicht des Kreises Nordfriesland kann es daher bezüglich der Ziele für den Fischbestand nur heißen: Natürlichkeit nein , aber Nachhaltigkeit ja! Wir fordern, die NSG-Verordnungen an das Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.

Änderung:

Umformulierung nach Doppelpunkt sowie Ergänzung Wort „auch“ im zweiten Satz.

Neu:

Aus Sicht des Kreises Nordfriesland kann es daher bezüglich der Ziele für den Fischbestand nur heißen: Natürlichkeit und Nachhaltigkeit ja! Wir fordern, die NSG – Verordnungen auch an das Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.

Ein weiterer Punkt zur Fischerei, bei dem wir uns der SDN Stellungnahme gerne angeschlossen haben, ist die Forderungen nach einer einheitlichen Küstenwache. Denn dass es offenbar Unklarheiten gibt, welche Anforderungen mit dem vorhandenen Personal und den vorhandenen Schiffen erfüllt werden können, zeigt sich , wenn von Seiten des Umweltministeriums der Zugang zu seegängigen Schiffen sowie „erfahrenes und geschultes Personal zur effektiven Überwachung des Schutzgebietes“ gefordert werden. Dabei ist dieses laut SDN beim „Koordinierungsverbund Deutsche Küstenwache“ im Gemeinsamen Lagezentrum See in Cuxhaven Kontakt vorhanden. Dort  ist laut SDN ständig ein Vertreter des BM für Landwirtschaft und Ernährung anwesend, um die Belange der Fischerei zu vertreten und die Kontrollfahrten zur Fischereiaufsicht zu koordinieren. Es bedarf also weder weiterer Schiffe noch weiterem Personals, die den Steuerzahler zusätzlich belasten würden.

Für uns ist weiterhin nicht nachvollziehbar, warum die Freizeitfischerei in diesem Bereich komplett ausgeschlossen werden soll,  da der zu erwartende Eingriff im Vergleich zur gewerblichen Fischerei geringer einzustufen ist. Anders ist die Situation an der Ostsee, wo es noch organisierte private touristische Hochseefischerei gibt. Die hiesigen Hochseefischerfahrten von Büsum und Helgoland finden seit Jahren wegen zu geringer Nachfrage nicht mehr statt.

Der Umwelt- und Energieausschuss bittet Sie, der geänderten und von ihm so einstimmig verabschiedeten Vorlage so zuzustimmen.