Kerstin zur Meeresstrategierahmenrichtlinie 11. Dezember 2015 Einbringung TOP 19 Meeresstrategierahmenrichtlinie Letzte Woche wurde auf Sylt ein 2 m langer Thunfisch angespült. Das ist ein gutes und ein schlechtes Zeichen, und es hat auch etwas mit der Meeresstrategie-Rahmen-Richtlinie zu tun. Das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmen-Richtlinie, um das es heute geht, soll sicherstellen, dass die nationalen Umweltziele und der gute Umweltzustand der deutschen und europäischen Meeresgewässer bis 2020 erreicht sind. Der Zeitplan sieht vor, dass es zu Beginn bis 2012 eine Bewertung des aktuellen Umweltzustands der Meeresgewässer gab, die Beschreibung eines guten Umweltzustands und die Festlegung von Umweltzielen. Bis 2014 wurde dann ein Überwachungsprogramms installiert und jetzt bis Ende 2015 soll ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung bzw. Aufrechterhaltung des guten Umweltzustands aufgestellt sein, so dass 2016 mit der praktischen Umsetzung der Maßnahmenprogramme begonnen werden kann und man dann 2020 einen guten Umweltzustand der Nord- und Ostsee erreicht haben will. Nun geht es also um das Maßnahmenprogramm – die zuständigen Nationalparkkuratorien haben in ihren letzten Sitzungen im November eine gemeinsame Stellungnahme beschlossen. Unser Umweltausschuss hat in seiner Sitzung Ende November beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, sich dieser Stellungnahme anzuschließen und gleichzeitig die Stellungnahmen, die von Mitgliedern des Kuratoriums erstellt wurden, zur Kenntnis zu nehmen, als da wären die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, der Landschaftszweckverband Sylt und die gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände. Den Nationalparkkuratorien fielen drei Bereiche besonders negativ auf, die sie in ihrer Stellungnahme kritisieren: Fischerei: Hier werden nur bewusstseinsbildende Maßnahmen genannt und nichts anders. Dadurch kommen die Thunfische nicht zurück, die bis 1970 jeden Sommer in die Nordsee kamen. Die Kuratorien weisen darauf hin, dass sie zum Thema Fischerei in anderen Zusammenhängen beschlossen haben, dass die Nachhaltigkeit der Fischerei im Wattenmeer und die Chancengleichheit der Fischerei innerhalb des Wattenmeeres verbessert werden müssen. Beeinträchtigungen der herkömmlichen Nutzung der einheimischen Bevölkerung sind zu vermeiden und jegliche Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzzweck abzuwägen. Negative Einflüsse der Fischerei sind zu minimieren, etwa durch eine Kombination von Gebieten mit nachhaltiger Fischerei mit Gebieten ohne jegliche Fischerei oder durch besonders naturfreundliche Fangtechniken. Außerdem verlangen die Kuratorien, beteiligt zu werden, wenn Maßnahmen beschlossen werden, die die Fischerei im Wattenmeer betreffen. CCS/Fracking: Dieses Thema kommt gar nicht vor, obwohl es erhebliche Auswirkungen auf das Ökosystem haben kann. Hier fordern die Kuratorien den vollständigen Ausschluss dieser Techniken in deutschen Meeresgebieten.PSSA Wattenmeer (PSSA = besonders empfindliche Meeresgebiete) Das Wattenmeer ist als PSSA ausgewiesen; dies wird in den Maßnahmen aber nicht erwähnt, obwohl es ein gutes Instrument zur Vermeidung von Belastungen aus der Schifffahrt ist. Im Namen des Umweltausschusses bitte ich Sie, der Stellungnahme der Kuratorien so zuzustimmen. Für die GRÜNE Fraktion und im Sinne des Thunfischs möchte ich noch ein paar grundsätzliche Worte zur Meeresstrategierahmenrichtlinie sagen: Die Präambel ist eigentlich sehr schön, sie besagt: „Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt, erhalten und – wo durchführbar – wiederhergestellt werden muss, mit dem obersten Ziel, die biologische Vielfalt zu bewahren und vielfältige und dynamische Ozeane und Meere zur Verfügung zu haben, die sauber, gesund und produktiv sind.“ Aber bislang werden Maßnahmen zu wenig und zu langsam umgesetzt. Ich will einige der Umweltziele und die erforderlichen Maßnahmen nennen: Meere ohne Beeinträchtigung durch Eutrophierung Die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen ist nach wie vor eines der größten ökologischen Probleme der deutschen Nord- und Ostsee, wobei hier die Intensivtierhaltung als Verursacher diffuser Einträge ganz besonders am Pranger steht. Hier muss die Düngeverordnung so verändert werden, dass Überdüngung nicht mehr legal ist. Gewässerrandstreifen brauchen ein Düngungs- und Ackerverbot, geschlossen Betriebskreisläufe gehören gefördert, und ganz besonders muss der Massenimport von Futtermitteln und der Massenexport von Fleisch und Milchprodukten gestoppt werden. Tierhaltungsanlagen brauchen eine Flächenbindung. Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe Hier braucht es: Nulleintrag von gefährlichen Stoffen bis 2020Einführung der 4. Reinigungsstufe für KläranlagenSichere Vermeidung von Schadstoffeinträgen nach HavarienBergung von Munitionsaltlasten Meere ohne Beeinträchtigung durch die Auswirkung menschlicher Aktivitäten Diese Nutzungen und Belastungen wie Fischerei, wasserbauliche Maßnahmen, Sand- und Kiesabbau, Abbau von Gas und Öl, Schifffahrt, Tourismus, Militär, Aquakultur, Luftimissionen haben – vor allem in ihrer kumulativen Wirkung – erhebliche negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt. Wenn nicht zeitnah entgegengesteuert wird, werden diese Belastungen in der Zukunft eher mehr als weniger und die Zerstörungen nicht mehr umkehrbar. Deutschland hat in der Anfangsphase der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie eine Vorreiterrolle gehabt. Mittlerweile sind nach einem Hickhack der Bundesländer und Ministerien kaum noch Maßnahmen übrig geblieben. Eigentlich sollten unsere Meere bis 2016 wieder in einem guten Zustand sein. Der Sylter Thunfisch zeigt, dass die Nordsee ein großes Erholungspotenzial hat. Dass er tot war – mit 2 Metern war er erst halbwüchsig – zeigt, dass wir noch viel für die Verbesserung tun müssen.