Kerstin: Neufassung der Satzung über die Abfallwirtschaft und Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung

Antragseinbringung TOP 8 und 9
Neufassung der Satzung über die Abfallwirtschaft und Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung
Vorlagen 161 und 162/2013

Kerstin Mock-Hofeditz

Bei der Änderung der Satzung in TOP 8 geht es vor allem darum, unsere alte Satzung fit für das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu machen. Statt klassischer Abfallentsorgung geht es heute um eine umweltverträgliche Bewirtschaftung, die die entsorgten Rohstoffe wieder der Nutzung zuführt und so einen Beitrag zum Ressourcen-, Klima und Umweltschutz leistet.
Die Neufassung der Gebühren für die Abfallentsorgung, die mit einer deutlichen Erhöhung einhergeht, ist von diesen beiden Punkten sicher der erheblichere. Mit der neuen Gebührensatzung für die Abfallentsorgung steigen die Gebühren für die Restmülltonne im Durchschnitt um 36 % an. Bei einer 80 Liter Tonne ist es ein Anstieg von 63Euro auf jetzt 87,60 Euro.
Man muss dazu auch die Historie betrachten: die Gebühren für die Restmülltonne sind Anfang 1999 und Anfang 2000 jeweils um ungefähr ein Viertel gesenkt worden. Jene 80 Liter Tonne hätte 1997 116 Euro gekostet. 2002 nach den Gebührensenkungen und der Euroumstellung kostete sie 63 Euro und dieser Preis war in den letzten 11 Jahren konstant.
Und dies obwohl sich in den zurückliegenden Jahren die Kosten für die Abfallentsorgung verteuert haben. Dies liegt v.a. daran, dass 2005  die Mülldeponien geschlossen wurden und der gesamte nordfriesische Abfall seither  nicht mehr in dieser umweltschädlichen Form abgelagert wird, sondern in eine mechanisch-biologische Aufbereitungsanlage transportiert und dort verarbeitet wird, um einen möglichst großen Anteil zu verwerten. Dies ist sehr viel umweltbewusster aber auch deutlich teurer. Das ist  gewollt und umweltpolitisch sinnvoll, da eine Mülldeponie eine ewige Altlast bedeutet.
Trotz der gestiegenen Kosten konnte eine Gebührenerhöhung in bislang vermieden werden. Nun kommt sie geballt und auf einmal, was an den strengen gesetzlichen Anforderungen liegt, weil eine scheibchenweise Erhöhung über die Jahre hinweg nicht zulässig wäre.
Doch auch nach der auf den ersten Blick „gewaltigen“ Erhöhung bewegen sich die Gebühren des Kreises Nordfriesland im Vergleich zu Nachbarregionen immer noch im unteren Bereich. Trotz der Besonderheiten der  Inseln und Halligen, die besondere Kosten verursachen, gibt es kreisweit einheitlichen Gebühren. Nordfriesland bleibt auch weiterhin einer der günstigsten Entsorgungsgebiete innerhalb Schleswig-Holsteins und  darüber hinaus.

Ich danke am dieser Stelle noch mal ausdrücklich Bernd Petersen, der diese ganzen Umstellungen und Vorlagen erarbeitet hat und sie ausführlich im Umweltausschuss vorgestellt hat. Er hat auch schon ein Anschreiben an die Bürgerinnen und Bürger vorbereitet um die Erhöhung der Gebühren zu erläutern. Ich bin sicher, Fragen zum Themen wird er Ihnen gerne noch am Rande der Sitzung beantworten.