Rede von Ralf zu TOP 14, Landesrahmenvertrag

„Kenntnisnahme Abschluss Landesrahmenvertrag SGB XII“

Nach den Unstimmigkeiten und Unsicherheiten der Verantwortlichen im Bereich Sozialhilfe in den letzten Jahren liegt uns jetzt der neue Landesrahmenvertrag ab 2013 zur Kenntnisnahme vor. Er gilt zwar nur bis längstens 31.12.2017, aber vor dem Hintergrund der auf Bundesebene geplanten umfassenden Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist der Zeitraum lang genug. 

Der alte Vertrag wurde ja nicht ohne Grund gekündigt, wie immer ging es dabei unter anderem auch um eine Begrenzung des Kostenanstiegs in der Eingliederungshilfe. Sehen wir nun das Ergebnis der Verhandlungen im uns vorliegenden Vertrag, so können laut Schreiben der Verwaltung die meisten Beteiligten zufrieden sein. Der Kreis Nordfriesland geht von erheblichen Einsparungen aus. Die Medien allerdings bezeichnen den neuen Rahmenvertrag als “finanzpolitischen Blindflug” mit wenig Aussicht auf Kosteneinsparungen.

Bei den Personalkosten konnte erreicht werden, dass die Leistungserbringer sich ausdrücklich verpflichten müssen, die tarifvertraglich kalkulierten Arbeitsentgelte für ausgebildete Fachkräfte auch zu bezahlen. So haben wir jetzt zu mindestens hier ein Druckmittel um Lohndumping und Beschäftigung von nicht qualifiziertem Personal bei einigen “Schwarzen Schafen” in dieser Branche zu vermeiden.

Wie bei allen Verträgen geht es aber hauptsächlich ums Geld.

Es steht zwar immer schön geschrieben:

“Die Leistungen der Sozialhilfe sind dazu bestimmt, die Leistungsberechtigten so weit wie möglich zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.”

und

“Das Leistungsangebot ist darauf auszurichten, die Leistungsberechtigten entsprechend ihres individuellen Bedarfs und im Hinblick auf die Zielsetzung der notwendigen Hilfe zu fördern und zu betreuen.”

Die Wünsche der Leistungsberechtigten sollen dabei berücksichtigt werden.

Dann heißt es aber wieder im § 5 beim Umfang der Leistungen:

“Die vereinbarten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.”

Ausreichende, zweckmäßige und notwendige Leistungen sind dann wirtschaftlich, wenn sie in der vereinbarten Qualität zu einem vertretbaren Aufwand erbracht werden. 

Genau hier liegt unser Problem:

Der vertretbare Aufwand ist ein dehnbarer Begriff, der sich in Zeitanteile und Geldwerte widerspiegelt. Hierbei bleibt der Leistungsempfänger oftmals auf der Strecke! Eine Überprüfung der erbrachten Leistungen ist mit dem wenig zur Verfügung stehenden Personal der Kreise nicht immer einfach.

Das dem Landesrechnungshof aber weiter das Recht verweigert wird, die wirtschaftliche und rechtmäßige Verwendung der Mittel zu prüfen, empfinden wir Grüne als einen Schlag ins Gesicht!

Was bitteschön haben die Wohlfahrtsverbände zu verbergen?

Welchen trifftigen Grund gibt es, sich den Prüfungen des Rechnungshofes zu widersetzen?

Kranke und Alte genießen in unserer Gesellschaft leider wenig Achtung.

Sie werden vielfach nur als Belastung gesehen.

Jeder kann nur für sich selbst bitten:

Gesund und selbstständig bleiben, nicht all zu alt werden und auf ein existenzsicherndes Einkommen hoffen. 

Wäre es vor diesem Hintergrund nicht vielleicht an der Zeit, über ein vernünftiges Bedingungsloses Grundeinkommen nachzudenken?