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2025
Antrag zu TOP 6 des Wege-, Umwelt- und Sonderausschusses am 14.07.2025 und zu TOP 12 der Gemeindevertretersitzung am 21.07.2025
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup beschließt, das Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße zu überarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung eines Parkleitsystems im gesamten Ort zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten.
Begründung
I. Ausgangslage
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup hat am 21.11.2022 ein „Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße“ beschlossen. Ziel war es, den Umschlag der vorhandenen Parkplätze zu erhöhen und eine Neuordnung der Parkflächen zu erzielen. Die Umsetzung sollte mit einer einheitlichen Zonenbeschilderung erfolgen, um einen Schilderwald zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgte im Frühjahr 2024. Die Ziele, Dauerparker auf den Seitenstreifen zu begrenzen und den Umschlag auf den vorhandenen Parkplätzen in den Nebenstraßen zu erhöhen, wurden zweifelsfrei erreicht.
Folgende Nebenwirkungen werden allerdings beobachtet:
· Positive Nebenwirkung: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in jenen Straßen, in denen das Parken nicht mehr erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Weniger Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger in jenen Straßen, in denen nur auf einer Seite das Parken erlaubt ist.
· Mögliche Lösung: Parken auf den Großparkplätzen muss günstiger sein als im Straßenraum. Parkleitsystem.
· Negative Nebenwirkung: Keine Lenkung des ruhenden Verkehrs zu den Großparkplätzen.
· Mögliche Lösung: Parken auf den Großparkplätzen muss günstiger sein als im Straßenraum. Parkleitsystem.
· Negative Nebenwirkung: These von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Straßen mit Parkverbot.
· Mögliche Lösung: Überprüfung der These durch Geschwindigkeitsmessungen. Gegebenenfalls Suche von Lösungen (bauliche Maßnahmen, Bäume, Speedbumps etc.).
· Negative Nebenwirkung: Grünstreifen werden zerfahren.
· Mögliche Lösung: Klare Evaluation der Grünstreifen, möglichst großer Schutz derselben.
· Negative Nebenwirkung: Ausweichende Parker auf der Westerlandstraße und östlich der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Gesamter Ort sollte in das Parkkonzept eingebunden werden.
· Negative Nebenwirkung: Stockender Verkehrsfluss auf der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Parkverbot auf der Westerlandstraße, Kennzeichnung mit Markierung auf der Fahrbahn.
· Negative Nebenwirkung: Parkplätze vor Geschäften werden zu lange blockiert.
· Mögliche Lösung: Kurzzeitparken im zentralen Ort vor Geschäften ermöglichen.
Das Parkleitsystem soll dazu beitragen, dass vorhandene freie Kapazitäten besser genutzt werden. Dafür ist einerseits zu klären, ob ein statisches System ausreicht oder ob ein dynamisches System notwendig erscheint. Ortsunkundige Tagesgäste wollen über die vorhandenen Parkierungsmöglichkeiten informiert werden. Demgegenüber sind Ortskundige, die ihre Parkmöglichkeiten kennen, eher an der Auslastung der Parkierungsanlagen interessiert. In Abwägung dieser beiden Zielgruppen muss entschieden werden, für wen das Parkleitsystem maßgeblich gedacht ist.
Über eine Umverteilung der Nachfrage sollen die überlasteten Bereiche in den Wohnstraßen und in den naturnahen Bereichen entlastet und der Parksuchverkehr zu den einzelnen Parkständen reduziert werden.
Die Verwaltung wird gebeten, mit ihrer Sachexpertise Vorschläge zu unterbreiten, um die aufgezeigten Nebenwirkungen zu beheben und das Parkraumkonzept weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung möge prüfen, wann die Ergebnisse vorliegen können. Wünschenswert wäre ein Zeitpunkt im frühen Herbst 2025, um die Anpassungen in der Saison 2026 wirksam werden zu lassen.
II. Finanzielle Auswirkungen: Keine
III. (Umsatz-) Steuerrechtliche Auswirkungen: Keine
IV. Beitrag für die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde:
· Ziel 11: Entwicklung nachhaltiger Städte und Siedlungen
· Ziel 13: Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen
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Antrag zum TOP 6 des Wege-, Umwelt- und Sonderausschusses am 14.07.2025 und zu TOP 12 der Gemeindevertretersitzung am 21.07.2025
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup beschließt, das Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße zu überarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten:
· 1. Die These überhöhter Geschwindigkeiten in Straßen ohne seitliches Parken (bspw. Seestraße) mittels Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen.
· 2. Sollte sich die These überhöhter Geschwindigkeiten in Straßen ohne seitliches Parken bewahrheiten, sollten minimalinvasive Vorschläge zur Behebung unterbreitet werden. Hierbei ist sowohl die Haltung der Gemeinde als Gastgeberin als auch ihre Haltung, der Nachhaltigkeit verpflichtet zu sein, zu berücksichtigen.
Begründung
I. Ausgangslage
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup hat am 21.11.2022 ein „Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße“ beschlossen. Ziel war es, den Umschlag der vorhandenen Parkplätze zu erhöhen und eine Neuordnung der Parkflächen zu erzielen. Die Umsetzung sollte mit einer einheitlichen Zonenbeschilderung erfolgen, um einen Schilderwald zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgte im Frühjahr 2024. Die Ziele, Dauerparker auf den Seitenstreifen zu begrenzen und den Umschlag auf den vorhandenen Parkplätzen in den Nebenstraßen zu erhöhen, wurden zweifelsfrei erreicht.
Folgende Nebenwirkungen werden allerdings beobachtet:
· Positive Nebenwirkung: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in jenen Straßen, in denen das Parken nicht mehr erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Parkzonen werden nicht immer erkannt.
· Negative Nebenwirkung: Weniger Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger in jenen Straßen, in denen nur auf einer Seite das Parken erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Keine Lenkung des ruhenden Verkehrs zu den Großparkplätzen.
· Mögliche Lösung: Parken auf den Großparkplätzen muss günstiger sein als im Straßenraum. Parkleitsystem.
· Negative Nebenwirkung: These von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Straßen mit Parkverbot.
· Mögliche Lösung: Überprüfung der These durch Geschwindigkeitsmessungen, ggf. Suche von Lösungen (bauliche Maßnahmen, Bäume, Speedbumps etc.).
· Negative Nebenwirkung: Grünstreifen werden zerfahren.
· Mögliche Lösung: Klare Evaluation der Grünstreifen, möglichst großer Schutz derselben.
· Negative Nebenwirkung: Ausweichende Parker auf der Westerlandstraße und östlich der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Gesamter Ort sollte in das Parkkonzept eingebunden werden.
· Negative Nebenwirkung: Stockender Verkehrsfluss auf der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Parkverbot auf der Westerlandstraße, Kennzeichnung mit Markierung auf der Fahrbahn.
· Negative Nebenwirkung: Parkplätze vor Geschäften werden zu lange blockiert.
· Mögliche Lösung: Kurzzeitparken im zentralen Ort vor Geschäften ermöglichen.
Die Verwaltung wird nun gebeten, mit ihrer Sachexpertise Vorschläge zu unterbreiten, um die aufgezeigten Nebenwirkungen zu beheben und das Parkraumkonzept weiterzuentwickeln. Die Verwaltung möge prüfen, wann die Ergebnisse vorliegen können. Wünschenswert wäre ein Zeitpunkt im frühen Herbst 2025, um die Anpassungen in der Saison 2026 wirksam werden zu lassen.
II. Finanzielle Auswirkungen: Keine
III. (Umsatz-) Steuerrechtliche Auswirkungen: Keine
IV. Beitrag für die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde:
· Ziel 11: Entwicklung nachhaltiger Städte und Siedlungen
· Ziel 13: Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen
Zum PDF
Antrag zum TOP 6 des Wege-, Umwelt- und Sonderausschusses am 14.07.2025 und zu TOP 12 der Gemeindevertretersitzung am 21.07.2025
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup beschließt, das Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße zu überarbeiten. Um sachlich korrekt zu planen, ist die Ermittlung von Angebot und Nachfrage des aktuellen Parkraums – differenziert nach Saisonzeiten – erforderlich.
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Analyse aufbauend ein alternatives Parkraumkonzept für den gesamten Ort zu entwickeln und vorzuschlagen.
Hierbei sollen folgende Ziele berücksichtigt werden:
· Umschlag des ruhenden Verkehres in den Nebenstraßen
· Lenkung des ruhenden Verkehres zu den Großparkplätzen
· Sicherheit für Rad- und Fußgänger
· Angemessene Bepreisung aller Parkplätze (zur Lenkung unterschiedlich gestaffelt)
Folgende Aspekte sollten dabei ebenso Berücksichtigung finden:
· Optimierung des Parkraumangebotes vor allem für Handel, Wohnen und Arbeiten
· Reduzierung von Parksuchverkehren und Emissionen
· Effiziente Auslastung von Parkflächen
· Unterstützung von Verkehrsverlagerungen durch Nutzung multimodaler Mobilitätsangebote für die „Letzte Meile“
· Schaffung eines ordnenden Rahmens für die Flächennutzung
Begründung
I. Ausgangslage
· Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup hat am 21.11.2022 ein „Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße“ beschlossen. Ziel war es, den Umschlag der vorhandenen Parkplätze zu erhöhen und eine Neuordnung der Parkflächen zu erzielen. Die Umsetzung sollte mit einer einheitlichen Zonenbeschilderung erfolgen, um einen Schilderwald zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgte im Frühjahr 2024.
· Die Ziele, Dauerparker auf den Seitenstreifen zu begrenzen und den Umschlag auf den vorhandenen Parkplätzen in den Nebenstraßen zu erhöhen, wurden zweifelsfrei erreicht.
Folgende Nebenwirkungen werden allerdings beobachtet:
· Positive Nebenwirkung: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in jenen Straßen, in denen das Parken nicht mehr erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Parkzonen werden nicht immer erkannt.
· Negative Nebenwirkung: Weniger Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger in jenen Straßen, in denen nur auf einer Seite das Parken erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Keine Lenkung des ruhenden Verkehrs zu den Großparkplätzen.
· Mögliche Lösung: Parken auf den Großparkplätzen muss günstiger sein als im Straßenraum, Parkleitsystem.
· Negative Nebenwirkung: These von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Straßen mit Parkverbot.
· Mögliche Lösung: Überprüfung der These durch Geschwindigkeitsmessungen, ggf. Suche von Lösungen (bauliche Maßnahmen, Bäume, Speedbumps etc.).
· Negative Nebenwirkung: Grünstreifen werden zerfahren.
· Mögliche Lösung: Klare Evaluation der Grünstreifen, möglichst großer Schutz derselben.
· Negative Nebenwirkung: Ausweichende Parker auf der Westerlandstraße und östlich der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Gesamter Ort sollte in das Parkkonzept eingebunden werden.
· Negative Nebenwirkung: Stockender Verkehrsfluss auf der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Parkverbot auf der Westerlandstraße, Kennzeichnung mit Markierung auf der Fahrbahn.
· Negative Nebenwirkung: Parkplätze vor Geschäften werden zu lange blockiert.
· Mögliche Lösung: Kurzzeitparken im zentralen Ort vor Geschäften ermöglichen.
· Insbesondere im öffentlichen (Straßen)Raum steht Parken in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen, vor allem zu den Nutzungsansprüchen von Fußgänger- und Radverkehr, öffentlichem Personennahverkehr sowie den nicht-verkehrlichen Nutzungen im Zusammenhang mit Aufenthalt, Kinderspiel, Grün- und Freiflächen. Unter den Nutzungsansprüchen an den Straßenraum stellt Parken den funktional am wenigsten notwendigen und damit am ehesten zu verlagernden Anspruch dar. In der öffentlichen Diskussion wie in der gängigen Planungs- und Umsetzungspraxis dagegen wird das „Anrecht auf einen Parkplatz“ gegenüber den anderen Nutzungsansprüchen häufig noch deutlich priorisiert. Das künftige Parkraumkonzept kann und soll hier einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten.
· Mit einer vorgelagerten Parkraumuntersuchung soll eine verlässliche Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Parkraumangebots in der Gemeinde geschaffen werden. Eine neue Parkraumkonzeption ist dabei als Teil der Ortsentwicklung zur Erhöhung der Attraktivität der Ortsteile anzusehen.
· Das Parkleitsystem soll dazu beitragen, dass vorhandene freie Kapazitäten besser genutzt werden. Dafür ist einerseits zu klären, ob ein statisches System ausreicht oder ob ein dynamisches System notwendig erscheint. Ortsunkundige Tagesgäste wollen über die vorhandenen Parkierungsmöglichkeiten informiert werden. Demgegenüber sind Ortskundige, die ihre Parkmöglichkeiten kennen, eher an der Auslastung der Parkierungsanlagen interessiert. In Abwägung dieser beiden Zielgruppen muss entschieden werden, für wen das Parkleitsystem maßgeblich gedacht ist. Über eine Umverteilung der Nachfrage sollen die überlasteten Bereiche in den Wohnstraßen und in den naturnahen Bereichen entlastet und der Parksuchverkehr zu den einzelnen Parkständen reduziert werden.
· Städtebauliche Aspekte stellen auch die Reduzierung des Parksuchverkehrs, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität oder den Schutz des nicht-motorisierten Verkehrs dar.
· Sollte eine Bepreisung als sinnvoll angesehen werden, so sollte sich der Tarif an den Kosten des ÖPNV bzw. der Herstell-/Bewirtschaftungskosten eines Parkplatzes orientieren.
Herstellkosten: Benötigte Fläche je PKW-Stellplatz ca. 6 x 2,5 m = 15 qm; angenommener Bodenrichtwert 2.500 €; Wert 37.500 €; Liegenschaftszins 5 % = 1.875 € + Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Schilder, Winterdienst…) 200 € = 2.075 €; bei 220 Tagen → 9,43 €/tgl.
ÖPNV: Tagesticket 12,40 €/Person; 6 Tage = 60 €; 3 Monate = 150 €
Die Verwaltung wird gebeten, mit ihrer Sachexpertise Vorschläge zu unterbreiten, um die aufgezeigten Nebenwirkungen zu beheben und das Parkraumkonzept weiterzuentwickeln. Die Verwaltung möge prüfen, wann die Ergebnisse vorliegen können. Wünschenswert wäre ein Zeitpunkt im frühen Herbst 2025, um die Anpassungen in der Saison 2026 wirksam werden zu lassen.
II. Finanzielle Auswirkungen: Keine
III. (Umsatz-) Steuerrechtliche Auswirkungen: Keine
IV. Anlage: Parken als nachrangige Nutzung im öffentlichen Raum
V. Beitrag für die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde:
· Ziel 11: Entwicklung nachhaltiger Städte und Siedlungen
· Ziel 13: Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen
Zum PDF
Antrag zum TOP 6 des Wege-, Umwelt- und Sonderausschusses am 14.07.2025 und zu TOP 12 der Gemeindevertretersitzung am 21.07.2025
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup beschließt, das Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße zu überarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, ein Parkverbot an der Westerlandstraße zu prüfen und ggfs. umzusetzen.
Begründung
I. Ausgangslage
Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup hat am 21.11.2022 ein „Parkraumkonzept westlich der Westerlandstraße“ beschlossen. Ziel war es, den Umschlag der vorhandenen Parkplätze zu erhöhen und eine Neuordnung der Parkflächen zu erzielen. Die Umsetzung sollte mit einer einheitlichen Zonenbeschilderung erfolgen, um einen Schilderwald zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgte im Frühjahr 2024.
Die Ziele, Dauerparker auf den Seitenstreifen zu begrenzen und den Umschlag auf den vorhandenen Parkplätzen in den Nebenstraßen zu erhöhen, wurden zweifelsfrei erreicht.
Folgende Nebenwirkungen werden allerdings beobachtet:
· Positive Nebenwirkung: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in jenen Straßen, in denen das Parken nicht mehr erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Parkzonen werden nicht immer erkannt.
· Negative Nebenwirkung: Weniger Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger in jenen Straßen, in denen nur auf einer Seite das Parken erlaubt ist.
· Negative Nebenwirkung: Keine Lenkung des ruhenden Verkehrs zu den Großparkplätzen.
· Mögliche Lösung: Parken auf den Großparkplätzen muss günstiger sein als im Straßenraum, Parkleitsystem.
· Negative Nebenwirkung: These von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Straßen mit Parkverbot.
· Mögliche Lösung: Überprüfung der These durch Geschwindigkeitsmessungen, ggf. Suche von Lösungen (bauliche Maßnahmen, Bäume, Speedbumps etc.).
· Negative Nebenwirkung: Grünstreifen werden zerfahren.
· Mögliche Lösung: Klare Evaluation der Grünstreifen, möglichst großer Schutz derselben.
· Negative Nebenwirkung: Ausweichende Parker auf der Westerlandstraße und östlich der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Gesamter Ort sollte in das Parkkonzept eingebunden werden.
· Negative Nebenwirkung: Stockender Verkehrsfluss auf der Westerlandstraße.
· Mögliche Lösung: Parkverbot auf der Westerlandstraße, Kennzeichnung mit Markierung auf der Fahrbahn.
· Negative Nebenwirkung: Parkplätze vor Geschäften werden zu lange blockiert.
· Mögliche Lösung: Kurzzeitparken im zentralen Ort vor Geschäften ermöglichen.
Die Westerlandstraße dient sowohl dem ÖPNV als Haupttrasse als auch der Rettung als Anfahrt zur Asklepios Klinik. Diese Fahrten bedürfen eines fließenden Verkehrs. Zudem ist zu beobachten, dass parkende Autos zum Teil riskante Überholmanöver nach sich ziehen, die die Sicherheit reduzieren.
Die Verwaltung wird gebeten, hier für Abhilfe zu sorgen und ein Parkverbot auf der Westerlandstraße umzusetzen. Hierbei wäre es wünschenswert, wenn es möglich wäre, mittels einer Markierung auf der Fahrbahn das Parkverbot zu kennzeichnen, um weitere Schilder zu vermeiden.
Die Verwaltung möge prüfen, wann das Parkverbot umgesetzt werden kann. Wünschenswert wäre ein Zeitpunkt im frühen Herbst 2025, um die Anpassungen in der Saison 2026 wirksam werden zu lassen.
II. Finanzielle Auswirkungen: Keine
III. (Umsatz-) Steuerrechtliche Auswirkungen: Keine
IV. Beitrag für die Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde:
· Ziel 11: Entwicklung nachhaltiger Städte und Siedlungen
· Ziel 13: Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen
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