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2024
Erweiterungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP 19 „Beratung und Beschlussfassung über eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde List auf Sylt zu einem gemeinsamen hauptamtlich verwalteten Amt aller Sylter Gemeinden“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benck,
wir beantragen, dass die Gemeindevertretung List auf Sylt in ihrer Sitzung am 04.12.2024 über folgende textliche Erweiterung des vorliegenden Beschlussvorschlages (Vorlage-Nr. 2024/GBL/0051) berät und beschließt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde List auf Sylt möchte ein gemeinsames hauptamtlich verwaltetes Amt mit allen Sylter Gemeinden gründen.
Es soll ein inselweites Gremium für die gemeinsame Zusammenarbeit auf der Insel geschaffen werden.
Vor der Amtsgründung wird eine Einigung über die Aufgabenübertragung der Gemeinden an das Amt angestrebt. Die Struktur und Aufgaben der Zweckverbände werden überdacht.
Begründung:
Zu 1.: Bei dem vom Kreis initiierten Workshop zur Struktur am 11./12.11.2024 wurde ein gemeinsamer Beschlussvorschlag erarbeitet, der ein inselweites Gremium vorsah. Dieser Vorschlag findet sich auch in der Zusammenfassung von Herrn Dr. Schottes.
Zu 2.: Um das neu gegründete Amt von Beginn an zu einem Gremium zu befähigen, das die insulare Kommunikation in Gang setzt, ist die Übertragung von gleichen Aufgaben aus den Gemeinden an das Amt notwendig. Dies kann auch dazu beitragen, die Verwaltung zu entlasten.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwand für die Verwaltung.
2023
wir beantragen, dass die Gemeindevertretung List in ihrer nächsten Sitzung folgendes beschließt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung List auf Sylt beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung bei der Inselverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die 2,5 zusätzlichen Stellen für die Arbeit am Klimaschutzkonzept zeitnah Eingang in den Stellenplan finden, damit der Finanzausschuss der Gemeinde Sylt in seiner nächsten Sitzung am 08.11.2023 darüber beschließen kann.
Begründung:
Die Gemeindevertretung List auf Sylt hat am 04.05.2023 das Klimaschutzkonzept 2.0 Sylt einstimmig beschlossen. Für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen des insularen Klimaschutzkonzeptes wurde die Schaffung von 2,5 zusätzlichen Stellen beschlossen. Benötigte Finanzmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung über den Haushalt des LZV zur Verfügung gestellt. Fördermittel werden über den LZV eingeworben. Bislang sind diese zusätzlichen Stellen nicht im Stellenplan der Gemeinde Sylt verzeichnet. Um die dringende Arbeit am Klimaschutzkonzept voran zu bringen, ist dieses jedoch elementar notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwand für die Verwaltung.
wir beantragen, dass die Gemeindevertretung List in ihrer nächsten Sitzung am 13.12.2023 Folgendes beschließt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung List beauftragt die Inselverwaltung,
• …ein Angebot für Entwurfs- und Ausbauplanungen der vom Kreis Nordfriesland erstellten Maßnahmen im Rahmen des kreisweiten Radverkehrskonzept für List einzufordern. Diese Planungen sollen in enger Abstimmung mit dem Bauausschuss bzw. einem Arbeitskreis erfolgen und eine Verknüpfung mit der inselweiten Radwegeentwicklung berücksichtigen.
• … nach gemeinsamer Auswahl des Planungsbüros die Planungsleistungen zu beauftragen
• … nach Abschluss der mit der Gemeinde abgestimmten Planungen Kostenvoranschläge für die Umsetzung zu ermitteln und
• ….Fördermittel für die Umsetzung (z.B. Kreis/Land/Bund) zu akquirieren.
Begründung:
Die Entwicklung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzeptes für List (wie im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens für den Dünenpark seitens des Innenministeriums gefordert) steht noch aus und soll zeitnah wieder in Angriff genommen werden. In verschiedenen Workshops wurden bereits Vorarbeiten dazu geleistet. Der Kreis Nordfriesland hat ein kreisweites Radverkehrskonzept erstellt, Prioritäten zur Verbesserung der Radinfrastruktur für jeden Ort festgelegt und stellt Fördermittel u.a. für die Kofinanzierung von Maßnahmen bereit. Die Inangriffnahme des Radverkehrskonzept für List kann ein erster Schritt für das Gesamtkonzept sein. Aktuell winken auskömmliche Fördermittel für den Radverkehr als Teil eines Verkehrskonzeptes, bei denen wir zugreifen sollten. Diese würden unseren Haushalt finanziell bei der Umsetzung des geforderten Konzeptes stark entlasten und sollten deshalb umgehend angegangen werden. Für die Haushaltsstelle „Sachverständigen, Gerichts- u.ä. Kosten“ wurden bereits zusätzliche Mittel für den Haushaltsplan 2023 eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 65 „westlich des Lister Marktes“ in List auf Sylt für das Gebiet Dünenstraße (Südabschnitt), Listlandstraße westlich des Lister Marktes und Hafenstraße Nr. 1 bis 13. Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13 BauGB
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benck,
wir beantragen die Änderung des Beschlussvorschlags zum Tagesordnungspunkt 6 zum Thema Bebauungsplan Nr. 65 in List auf Sylt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „westlich des Lister Marktes“ der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet Dünenstraße (Südabschnitt), Listlandstraße westlich des Lister Marktes und Hafenstraße Nr. 1 bis 13 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:
Ergänzung unter 1. Art der baulichen Nutzung
1.1 Mischgebiete MI 1 (2. Absatz)
Der Text in Absatz 2 wird wie folgt konkretisiert:
„Wohnungen (Dauerwohnungen und Ferienwohnungen) sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.“
In der Zeichenerklärung, Änderung
Die Baugrenzen werden auf folgenden Grundstücken grundstücksweise mit seitlichem Grenzabstand festgesetzt: Listlandstraße 15–25.
In der Zeichenerklärung, Änderung
Verlegung der Grenzen von Mischgebiet 1 und Mischgebiet 2 am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches (Flurstück 76/11).
Unter Punkt 3. Zulässige Grundfläche für besondere Anlagen, Zusatz:
3.1 Kellerklausel
Es ist nur ein Kellergeschoss bis zu einer maximalen Höhe von 3,50 m, gemessen von Oberkante Rohbaufußboden im Kellergeschoss bis Oberkante Rohbaufußboden im Erdgeschoss, zulässig. Tiefgaragen (auch Lift- und Hubgaragen) dürfen diese maximale Höhe, hier gemessen zwischen Oberkante Fundament bzw. Bodenplatte und Geländeoberfläche, ebenfalls nicht überschreiten.
Von den vorgenannten Bestimmungen kann abgewichen werden, wenn Naturschutzbelange dies erfordern.
Wäldchen/Wald
Die Begründung 2.8 Wald wird nach dem 3. Satz gestrichen und dafür folgendes eingefügt:
„Die Gemeinde List auf Sylt entschließt sich, keine Waldumwandlung zu beantragen.“
Eine Waldumwandlung soll vermieden werden. Die dafür notwendigen Festsetzungen sind zu treffen (z. B. die Veränderung der Baugrenzen für das Flurstück 956 weiter zur Straße hin: Das Gebäude müsste bei einem Abriss und Neubau dann weiter vom Wald abrücken). Um die Eigentümer nicht zu stark einzuschränken, sollten mögliche Festsetzungen getroffen werden, die im angemessenen Rahmen die Nutzung des bestehenden Gebäudes sichern, auch wenn dort z. B. kleinere Änderungen vorgenommen werden sollen.
Begründung:
Ergänzung MI 1: Im Erdgeschoss ist Beherbergungsgewerbe erlaubt. Um klarzustellen, dass Ferienwohnungen genau wie Dauerwohnungen im MI 1 nur im Obergeschoss zulässig sind und um Missverständnisse auszuschließen, ergibt die Ergänzung in der textlichen Festsetzung Sinn.
Zu den Baugrenzen: Gerade die straßenbegleitende Bebauung südlich der Listlandstraße prägt das Straßenbild wesentlich. Die offene, lockere und kleinteilige Bebauung mit Abständen zwischen den Gebäuden soll daher erhalten bleiben, um den Charakter des Ortsbildes an dieser Stelle zu sichern. Die GRZ von 0,3 soll damit nicht eingeschränkt werden.
Grenze zwischen MI 1 und MI 2: Um zu vermeiden, dass die Mischgebietsgrenzen über ein Flurstück (76/11; Listlandstraße 15) verlaufen, sollten diese entsprechend der Flurstücksgrenzen zwischen Flurstück 1060 und Flurstück 76/11 verlaufen. So würde das gesamte Flurstück 76/11 komplett zu MI 1 und Flurstück 1060 zu MI 2 gehören.
Zur Kellerklausel: Die Nutzungsintensivierung von Kellern soll begrenzt werden, um unter anderem die sensible Grundwasserlinse der Insel Sylt sowie den natürlichen Boden zu schützen. Die Filtereigenschaft des natürlichen Bodens für die insulare Süßwasserlinse ist essenziell, je dicker die filternde Bodenschicht ist, desto besser ist das Grundwasser geschützt. Die Regelung trägt zum Schutz der Umwelt und einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bei. Gestalterisch wird eine intensive Kellernutzung häufig ebenfalls wirksam und stellt sich als inseluntypisch dar. Ein Kellergeschoss wird zur Unterbringung notwendiger Abstell- und Lagerräume sowie Räume für die Haustechnik als ausreichend erachtet.
Wäldchen/Wald: Das Wäldchen bietet unter anderem für einen Mäusebussard und viele Singvogelarten ein wichtiges Brutareal. Im Zusammenhang mit dem kleinen Teich bietet der Wald Sicht-, Wind- und Lärmschutz für Wasservögel (Wasserralle, Teich- und Blässhuhn, Stockente u. a.). Die ohnehin spärlichen Baumbestände sind ökologisch wertvoll und dürfen nicht gefährdet werden. Außerdem könnte eine Entfernung einzelner außenstehender Bäume und Sträucher dazu führen, dass das Wäldchen wieder betreten werden kann und dies den ökologischen Wert mindert.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71 „Hafenstraße Nordabschnitt“ der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet Hafenstraße Hausnummern 20 bis 38. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benck,
wir beantragen die Änderung des Beschlussvorschlags zum Tagesordnungspunkt 8 zum Thema Bebauungsplan Nr. 71 in List auf Sylt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 „Hafenstraße Nordabschnitt“ der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet Hafenstraße Hausnummern 20 bis 38 und die Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
Änderung und Ergänzung in der Zeichenerklärung (Flurstück 759):
Die Baugrenzen werden für das Flurstück 759 wie in der anhängenden Zeichnung (Nr. 1) festgesetzt. Der Abstand des Baufensters zur Hafenstraße wird auf 20 Meter festgelegt. Die Baufenstergröße wird entsprechend dem Verhältnis der Grundstücksgrößen (Flurstück 759 geteilt durch Flurstück 761) angehoben.
Änderung in der Zeichenerklärung (Flurstück 761):
Für das Flurstück 761 wird die maximale Grundfläche (GR) von 420 Quadratmeter auf 452 Quadratmeter angehoben (GRZ von 0,13 auf 0,14).
Änderung in der Zeichenerklärung (Flurstück 759):
Für das Flurstück 759 wird die Grundfläche (GR) von 420 Quadratmeter auf 549 Quadratmeter angehoben (GRZ von 0,076 auf 0,10).
Fachliche Einarbeitung in die textliche Festsetzung:
Im Geltungsbereich wird festgesetzt, dass pro angefangener 500 Quadratmeter Grundstücksfläche ein Laubbaum gepflanzt werden muss.
Ergänzung in der textlichen Festsetzung unter II Gestalterische Festsetzungen (§ 84 LBO):
Im Geltungsbereich gilt die Ortsgestaltungssatzung mit folgenden Ausnahmen: Abweichend von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung (OGS) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 ausschließlich Satteldächer mit symmetrischem Neigungswinkel von 30–55 Grad zulässig.
Begründung:
Baugrenzen Flurstück 759: Für die Zukunft wird die Möglichkeit geschaffen, bei einem Neubau die Bebauung auf dem Flurstück 759 beizubehalten oder sich der aufgelockerten Bebauung im umliegenden Geltungsbereich anzupassen. So könnte die Bebauung im nördlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 den Auftakt zur kleinteiligen und offenen Bebauung an der „Alte Dorfstraße“, der „Lister Reede“ und der nördlichen „Hafenstraße“ bilden.
Grundflächenzahl Flurstück 761: Die Erhöhung der bebaubaren Fläche auf dem Flurstück 761 trägt dazu bei, Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Außenhaut des vorhandenen Gebäudes zu ermöglichen, ohne in Konflikt mit der maximal möglichen Grundflächenzahl zu geraten.
Grundfläche Flurstück 759: Da das Flurstück 759 deutlich größer ist als die Nachbargrundstücke, im Bestand jedoch ein ebenso großes Gebäude aufweist, soll zur annähernden Gleichbehandlung eine etwas größere bebaubare Fläche für ein künftiges Gebäude gewährt werden. Durch die Ausweitung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche entstehen zudem Möglichkeiten, dringend benötigten Dauerwohnraum zu schaffen.
Baumpflanzung: Um einen Beitrag zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung zu leisten, soll pro 500 Quadratmeter Grundstücksfläche ein Laubbaum gepflanzt werden. Bäume spenden nicht nur Schatten, sondern bieten auch Lebensraum für Tiere, sind wichtig für Natur und Landschaft und tragen zum Schutz der Artenvielfalt bei.
Ergänzung (Dächer): Um Flachdächer klar auszuschließen, soll die Dachneigung in der textlichen Festsetzung geregelt werden. Die Dachneigung von 30–55 Grad entspricht der Ortsgestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan Nr. 60 (Alte Bahnhofstraße, östlich des Geltungsbereiches).
wir beantragen, dass der entsprechende Ausschuss in seiner nächsten Sitzung folgendes berät und beschließt:
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, a) das Lister Ortsgebiet auf mögliche Flächen zu prüfen, die zur Nutzung als Bolz- und Baskettballplatz geeignet wären. (z.B. die Grünfläche östlich der Turnhalle, die Fläche nördlich des Urwaldes oder sonstige Flächen). b) Angebote über die Kosten und Durchführung des Projektes Bolzplatz einzuholen (zwei Tore mit integriertem Basketballkorb und eine Umzäunung, sowie falls nötig Begradigung des Bodens). c) zu prüfen, in welcher Höhe Fördermittel für die Ausführung als Inklusionsplatz generiert werden können.
Begründung:
Im gesamten Ortsgebiet List gibt es keine Fläche, auf der sich heranwachsende Kinder spielend aufhalten dürfen. Bewegung, Gemeinschaft und sozialer Austausch ist für die gesunde Entwicklung auch älterer Kinder und junger Heranwachsender extrem wichtig. Im Hinblick auf sehr viel neuen Wohnraum in List, sollten wir als Gemeinde einen solchen‚ ge- schützten Raum für Jugendliche zur Verfügung stellen. Der sehr gute Zuwachs in der Lister Jugendfeuerwehr und in der Seglerjugend zeigt uns, dass die Jugendlichen solche Angebote dankend annehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwand für den Bürgermeister und die Verwaltung.
wir beantragen, dass die Gemeindevertretung List in ihrer nächsten Sitzung am 14.09.2023
Folgendes beschließt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung List beschließt, dass
a) flächendeckend im Ortsgebiet List ab der Ecke Listlandstraße/Süderhörn Nr.2 (ehemals
„Alte Backstube“) bis Mövenbergstraße Ortsausgangsschild, mit Ausnahme der
Dünenstraße, Tempo 30 eingerichtet wird
b) sämtliche „Fahrrad-frei“-Schilder an Fußwegen demontiert werden, um die
Fußgängerqualität in der Gemeinde zu erhöhen
c) die Wirkung dieser Maßnahmen auf den Fußverkehr, den Radverkehr und den
motorisierten Verkehr überprüft wird und nach einer Versuchsphase weitere Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entwickelt werden (z.B. Fahrbahnmarkierungen,
Querungshilfen, Beschilderungen und bauliche Maßnahmen).
Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein geeignetes Planungsbüro gefunden und
beauftragt wird, einen Kostenvoranschlag und einen Förderantrag (Kreis/Land/Bund und ggf.
andere) zur Umsetzung der Prio A-Radweggestaltung aus dem kreisweiten Radverkehrskonzept
zu erarbeiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dieses umgehend zu veranlassen.
Begründung:
Die Entwicklung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzeptes für List (wie im
Rahmen des Zielabweichungsverfahrens für den Dünenpark seitens des Innenministeriums
gefordert) steht noch aus und soll zeitnah wieder in Angriff genommen werden.
In verschiedenen Workshops wurden bereits Vorarbeiten dazu geleistet.
Zu 1 a) und b):
Der Kreis Nordfriesland hat ein kreisweites Radverkehrskonzept erstellt, Prioritäten zur
Verbesserung der Radinfrastruktur für jeden Ort festgelegt und stellt Fördermittel u.a. für die
Kofinanzierung bereit.
Weiterhin hat eine aktuelle Verkehrszählung an der Hafenstraße durch Herrn Seemann akuten
Handlungsbedarf festgestellt.
Die oben beschriebenen Maßnahmen können umgehend und ohne großen finanziellen Aufwand
umgesetzt werden. So kann sehr schnell die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität für
die Einwohner:innen und Gäste erhöht werden.
Tempo 30 wirkt sich nicht nur positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer aus, sondern bringt auch eine deutliche Lärmreduzierung mit sich. Davon
profitieren Einheimische und Gäste.
Zu 2: Aktuell winken auskömmliche Fördermittel für den Radverkehr als Teil eines
Verkehrskonzeptes, bei denen wir zugreifen sollten. Diese würden unseren Haushalt finanziell
bei der Umsetzung des geforderten Konzeptes stark entlasten und sollten deshalb umgehend
angegangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Kosten für die Anschaffung und Aufstellung von Straßenverkehrsschilder „Tempo 30“.
b) Für das Entfernen von Straßenverkehrsschildern „Radverkehr frei“ fallen Kosten für
zwei Mitarbeiter oder zwei Mitarbeiterinnen für ca. einen Tag an.
c) Für die Überprüfung der Maßnahmen fallen Kosten für einen Mitarbeiter oder eine
Mitarbeiterin der Verwaltung für ca. drei Tage an.
Die Kosten für ein fachkundiges Planungsbüro können noch nicht ermittelt werden, dies ist
erst nach der Ausschreibung möglich.
Für die Haushaltsstelle „Sachverständigen, Gerichts- u.ä. Kosten“ wurden bereits zusätzliche
Mittel für den Haushaltsplan 2023 eingestellt.
wir beantragen, dass die Gemeindevertretung List in ihrer nächsten Sitzung am 14.09.2023
Folgendes beschließt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung List beschließt, dass alle Vorkaufsrechte in der Gemeindevertretung
zur Beratung und Abstimmung gestellt werden und die Gemeindevertretung unter Einhaltung
der Datenschutzbestimmungen über vorliegende Negativatteste unterrichtet wird.
Begründung:
Zur Vorbereitung des zu erarbeitenden „Städtebaulichen Rahmenplans“ brauchen wir eine
Debatte über die Möglichkeiten, gemeindlich Einfluss zu nehmen auf die zukünftige Gestaltung
unseres Dorfes.
Dazu gehört auch die Entscheidung der Gemeindevertretung, ob ein uns im Rahmen des
Vorkaufsrechts angebotenes Grundstück bzw. ein angebotenes Gebäude für die gemeindliche
Entwicklung angekauft werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügiger Mehraufwand für die Verwaltung