Der Alte Gasthof – kurzes Update

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023 hatten wir einstimmig beschlossen, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen. Diese sollte uns u.a. beraten über unsere Möglichkeiten einer Änderung des Bebauungsplans. Als ein Ergebnis stellt das Gutachtens die Möglichkeit heraus, den durch den widerrrechtlichen Abriss möglich gewordenen Gewinn abzuschöpfen. Das muss durch den Kreis geschehen, bevor ein Bußgeld verhängt wird.

Leider lehnt der Kreis Nordfriesland das bisher kategorisch ab. Deshalb riet uns der Anwalt zu einer Fachaufsichtsbeschwerde ans Land. Das hat die Gemeindevertretung am 07.03. einstimmig beschlossen. Ebenso hat sie auf unseren Antrag hin einstimmig den Tagesordnungspunkt abgesetzt, indem bereits vor einer angemessenen Beratung des anwaltlichen Gutachtens vorschnell eine Änderung des Bebauungsplans 59 abgelehnt werden sollte. Über eine mögliche Änderung des Bebauungsplans soll nun – wie ursprünglich geplant – in der Bauausschusssitzung am 30.03. und in der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.

Was uns jedoch absolut kontraproduktiv erscheint ist das Vorhaben von CDU und SPD, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Gespräche mit dem Investor über dessen geplante Bebauung führen zu wollen – wo wir doch noch gar nichts beschlossen haben bezüglich des Bebauungsplans.