Rolf Büntes Rede zu TOP 21 – Allgemeine Verordnung im Rahmen des Deutschlandtickets 25. September 202325. September 2023 Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Ansatz im Rahmen der Mobilitätswende und der Einsparung von CO2 im Verkehrssegment. Das Deutschlandticket kann seine Bedeutung aber nur ausspielen, wenn es auch überall in Deutschland gilt. Dafür ist im Bereich der Eigenwirtschaftlichen Dienstleister im ÖPNV eine Allgemeine Verordnung notwendig. Die hier von uns zu verabschieden Verordnung ist erst einmal bis Ende 2023 angelegt, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Soweit gut. Allerdings gibt es zwei Passagen die uns Grüne etwas Bauchschmerzen bereiten. Der Punkt 7.3. der Anlage 1_aV . Hiernach kann der Kreis aus der allgemeinen Vorschrift aussteigen, wenn es keine ausreichenden Ausgleichszahlungen gibt. Wohlgemerkt, dies gilt nur für die Verkehre auf den Inseln. Das Deutschlandticket gilt dann immer noch auf dem Festland und muss vom Kreis gegenfinanziert werden.Sind wir Inselbewohner also Nordfriesen zweiter Klasse? Bezahlen wir keine Kreisumlage? Der unter Punkt 3.3. der Anlage 1_aV neu hinzugenommene Passus, dass ein höherer Gewinnausgleich bei den eigenwirtschaftlichen Betrieben von uns als angemessen akzeptiert werden kann. Dadurch erhöht sich die Ausgleichszahlung, die ja vom Bund und dem Land erbracht werden soll. Kann das dazu führen, dass der Kreis nicht mehr alle Mehrkosten erstattet bekommt und dieser Vertrag dann aufgehoben wird oder ausläuft? Dass das Deutschlandticket aufgrund dieses Passus nicht mehr auf den Inseln gilt? Wir stimmen diesem TOP zu. Allerdings für einen Allgemeine Verordnung, die ab den 01.Janur 2024 läuft, erwarten wir, dass alle Bürger in Nordfriesland gleichgestellt sind, das überall das Deutschlandticket gilt, egal wo sie im Kreisgebiet wohnen.