Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Florian,
Sehr geehrter Herr Kreispräsident, lieber Manfred,
Kreistagsfraktion
Kreishaus
Marktstr. 6, 25813 Husum
Husum, den 10.02.2022
zur Sitzung des Kreistages am 11.02.2022 stellen wir folgende Anfrage:
In den Husumer Nachrichten wurden am 09.02.22 Vorwürfe an die Ausländerbehörde des Kreises gerichtet. Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Wie viele Beratungstermine wurden von der Ausländerbehörde in 2021 abgehalten und wie lange war die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin?
2. Ist es wie im Artikel des SHZ angegeben richtig, dass sogenannte Fiktionsbescheinigungen häufig immer wieder verlängert werden und z.T. nicht rechtzeitig vor Ablauf ausgestellt werden?
3. Sollte dies vorgekommen sein, wie wird von Seiten der Ausländerbehörde mit Betroffenen verfahren, die aufgrund einer ev. verspätet ausgestellten Fiktionsbescheinigung Nachteile z.B. bei der Arbeitsaufnahme haben?
4. Hat die Ausländerbehörde zum Erlass des Bundesinnenministeriums vom 12. August 2021 (Identitätsklärung als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 und 4 AufenthG) einen Ermessensspielraum?
Den späten Eingang der Anfrage bitte ich aufgrund der Aktualität zu entschuldigen. Ich möchte um schriftliche Beantwortung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Esther Drewsen