Kreistag 11.12.20, Rede von Peter zu TOP 6: Gewährung zweckgebundener Zuwendungen an die Gemeinden

Anrede

Mit dem vorliegen Sachantrag hat der Kreistag als politische Institution die Gelegenheit  seine finanzielle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Die meisten Positionen im Haushalt sind vorgegeben – durch Gesetzte des Bundes und des Landes und durch die Verpflichtungen, die der Kommunalverwaltung obliegen – wie z. Beispiel  Feuerwehr oder Veterinärdienst mit den entsprechenden Finanzmittel auszustatten.

Für politischen Spielraum des Ehrenamtes –  neue Akzente  auch mit Finanzmitteln zu untermauern –  bleiben nur die Mittel aus den freiwilligen Leistungen. Wobei  bei diesem Topf  schon ein großer Teil  durch gesetzliche Verpflichtungen festgelegt ist.

Die einzige Einnahmequelle dafür  ist die Kreisumlage. Diese kann  von ihm selbst in der Höhe bestimmt werden.   Diese geht allerdings zu Lasten der Städte und Gemeinden. Einfach ausgedrückt: was der Kreis mehr hat – fehlt in den Kassen der Kommunen.

Der Grund für diesen vorliegen  Sachantrag: durch Erstattung des Bundes für Leistungen, die aus den Mittel diesen Kreises geleistet wurden, hat sich die allgemeine Finanzlage  vom Kreis verbessert.

Nun kann  ein Teil der Kreisumlage zurückerstattet werden in dem Schlüssel, wie sie erhoben worden ist.

Nun billig, denn in den letzen Jahren hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben im Konsens darüber,  wie man die anstehenden Aufgaben gemeinsam im Einvernehmen erledigen kann.

In den vergangenen Jahren hat sich in diesem Sinne der ‚kreisinterne Finanzausgleich‘ dazu gedient, den ‚ärmsten“ Gemeinden, die nicht so reichlich mit Finanzen versorgt wurden, einen gewichteten  Teil  zuzuteilen.  

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird es nun möglich sein, eine ‚differenzierte Kreisumlage‘ zu erheben. Das bedeutet, daß  wenige ‚reiche‘ Städte und Gemeinden  prozentual nun anteilig mehr an Kreisumlage einzahlen müssen als der große Rest.  Das  mag mehr Geld in die Kasse des Kreises fließen lassen als bei der bisherigen Kreisumlage – erweckt  aber wenig Freude bei den betroffenen Gemeinden …. und löst auch nicht die Problemlage der ärmeren Gemeinden, die die bisherige Kreisumlage als Ziel hatte.

Man muß also darüber nachdenken, ob man in Zukunft  nicht beide Instrumente  nutzen sollte.

Wir  BD90/ DIE GRÜNEN stimmen dem Sachantrag zu.