Anrede
Mit dem vorliegen Sachantrag hat der Kreistag als politische Institution die Gelegenheit seine finanzielle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die meisten Positionen im Haushalt sind vorgegeben – durch Gesetzte des Bundes und des Landes und durch die Verpflichtungen, die der Kommunalverwaltung obliegen – wie z. Beispiel Feuerwehr oder Veterinärdienst mit den entsprechenden Finanzmittel auszustatten.
Für politischen Spielraum des Ehrenamtes – neue Akzente auch mit Finanzmitteln zu untermauern – bleiben nur die Mittel aus den freiwilligen Leistungen. Wobei bei diesem Topf schon ein großer Teil durch gesetzliche Verpflichtungen festgelegt ist.
Die einzige Einnahmequelle dafür ist die Kreisumlage. Diese kann von ihm selbst in der Höhe bestimmt werden. Diese geht allerdings zu Lasten der Städte und Gemeinden. Einfach ausgedrückt: was der Kreis mehr hat – fehlt in den Kassen der Kommunen.
Der Grund für diesen vorliegen Sachantrag: durch Erstattung des Bundes für Leistungen, die aus den Mittel diesen Kreises geleistet wurden, hat sich die allgemeine Finanzlage vom Kreis verbessert.
Nun kann ein Teil der Kreisumlage zurückerstattet werden in dem Schlüssel, wie sie erhoben worden ist.
Nun billig, denn in den letzen Jahren hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben im Konsens darüber, wie man die anstehenden Aufgaben gemeinsam im Einvernehmen erledigen kann.
In den vergangenen Jahren hat sich in diesem Sinne der ‚kreisinterne Finanzausgleich‘ dazu gedient, den ‚ärmsten“ Gemeinden, die nicht so reichlich mit Finanzen versorgt wurden, einen gewichteten Teil zuzuteilen.
Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird es nun möglich sein, eine ‚differenzierte Kreisumlage‘ zu erheben. Das bedeutet, daß wenige ‚reiche‘ Städte und Gemeinden prozentual nun anteilig mehr an Kreisumlage einzahlen müssen als der große Rest. Das mag mehr Geld in die Kasse des Kreises fließen lassen als bei der bisherigen Kreisumlage – erweckt aber wenig Freude bei den betroffenen Gemeinden …. und löst auch nicht die Problemlage der ärmeren Gemeinden, die die bisherige Kreisumlage als Ziel hatte.
Man muß also darüber nachdenken, ob man in Zukunft nicht beide Instrumente nutzen sollte.
Wir BD90/ DIE GRÜNEN stimmen dem Sachantrag zu.