Marschbahn und Maßnahmengesetz

Am 16. 12.19 und 17.12.19 erschienen jeweils Artikel im SHZ zu Einschätzungen unseres Umweltministers Jan Philipp Albrecht zum Maßnahmengesetz und der Marschbahn, die im Kreis einiges an Kommentaren und Aufregern verursachten. Hier eine kleine Zusammenfassung von Esther Drewsen, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, in Zusammenarbeit mit Andreas Tietze, grüner MdL aus NF und Sprecher für Mobilität, zum Sachstand und der Positionierung von grüner Landtagsfraktion und Ministerium und dem nun verabredeten Vorgehen der Landesregierung im Bundesrat:

Die Landesregierung wird für die Aufnahme der Marschbahn in das MVGV stimmen, sich in einer Abstimmung zum MVGV selbst aber enthalten.

Warum dies? Zunächst einmal hat es im November einstimmige Beschlüsse des Landtages hierzu gegeben, die ja nicht einfach so weggewischt werden können.

Das MVGV aus dem Hause Scheuer bedeutet aber letztlich eine Entrechtung von Ländern, Kreisen, Kommunen, Verbänden und Personen bezüglich der Möglichkeit gegen eine in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahme und damit verbundene Probleme zu klagen. Die Planung wird aus dem Bund heraus getätigt. Dies würde für diesen Bereich eine Aufhebung der kommunalen Selbstbestimmung bedeuten und das föderale Prinzip untergraben. Hiergegen gibt es im Rechtsausschuss des Bundesrates deutliche Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität, auch Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, hat diese geäußert. Auch ist fraglich, ob dieses Gesetz so EU-Rechtskonform ist. Das MVGV ist aber kein im Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz, wird dort „nur“ beraten.

Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn das Gesetz im Bundestag so beschlossen wird und die Marschbahn doch aufgenommen wird? Organklagen vor dem Bundesverfassungsgericht von Landkreisen sind bereits angekündigt, auch Bundestagsfraktionen könnten dies tun. Die Marschbahn könnte dann in diesem Fall feststecken, da ja nun nicht mehr im üblichen Planfeststellungsverfahren, und ein Maßnahmenstopp für die Dauer des Verfahrens könnte ergehen. Sollte dann auch noch eine Klage beim EUGH anhängig werden, ergäbe sich möglicher Weise eine jahrelange Verzögerung.

Die grüne Bundestagsfraktion hat ein Rechtsgutachten bezüglich des MVGV in Auftrag gegeben, welches auch die Möglichkeit einer Verfassungsklage gleich mitberücksichtigt.

Wir Grünen wollen, nicht nur für die Marschbahn, eine bessere und zügigere Planung ermöglichen, aber ohne Menschen, Verbänden und Kommunen ihre Rechte zu nehmen. Nur dies kann für den Ausbau von ÖPNV und damit mehr Klimaschutz der richtige Weg sein, andernfalls ergibt sich zwangsläufig eine noch größere Spaltung zwischen verschiedenen Interessen, als das bei solch größeren Projekten eh schon der Fall ist. Es wird sicher auch Meinungen geben, die eine schnelle zentrale Planung im öffentlichen Interesse „ohne Rücksicht auf Verluste“ als notwendig sehen, um Projekte auch im Zusammenhang mit Mobilitäts- und Energiewende zum Klimaschutz schneller voran zu bringen. Ob dies dann allerdings ein grüner Weg ist unter Aushebelung von Grundrechten sei dahingestellt. Und die schon geäußerte Argumentation, dass es uns Grünen ja nur um die Möglichkeit von Klagen der Umweltverbände geht, kann locker dadurch entkräftet werden, dass der weitaus größere Anteil der Klagen von Grundstücksanrainern wie Landwirten und Privatpersonen kommt.

Wie ist nun der weitere Zeitablauf? Im Januar wird das Gesetz im Bundestag in erster Lesung beraten, die Rechtsgutachten sind bis dahin erstellt. Die Abstimmung über das Gesetz ist erst im Februar, also ist noch etwas Zeit. Andreas Tietze wird fortlaufend auf seiner Web-Seite www.andreastietze.de Wichtiges und Veröffentlichungsfähiges einstellen.

Esther Drewsen, Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion