Peter zum Haushaltskonsolidierungsprogramm

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage eines Haushaltskonsolidierungsprogramms

Anrede

In der Begründung  zum nachfolgenden Top 12 – wird ja ausführlich dargelegt, wie mies die finanzielle Lage des Kreises Nordfriesland ist – und wie es dazu gekommen ist.

Trotz erhöhter Finanzausgleichsmasse in Schleswig – Holstein wird uns weniger zugeteilt als in den vorherigen Jahren.

Die neuen Berechnungsgrundlagen für das Finanzausgleichsgesetz (FAG) beruhen auf Formeln – die Sachbearbeiter der schleswig – holsteinischen Landesregierung in Kiel zusammengestellt haben.
Diese Formeln kann man ändern und man kann dann auch sagen, daß diese Berechnungsgrundlagen mathematisch sauber eben zu dem nun vorliegenden Ergebnis kommen.

Wir wissen auch, dass es verschiedene – ich sage das mal in Anführungsstrichen – „Versuchsläufe“ gegeben hat:  mit immer anderen Ergebnissen – aber immer ungünstig für den Kreis Nordfriesland  – im Vergleich zu dem vorherigen Stand.

Nun wissen wir aber auch, dass Sachbearbeiter und Beamte – nicht weisungsungebunden arbeiten.

Wir hier in Nordfriesland werden also wissentlich schlechter gestellt als mit der früheren Version des Finanzausgleichgesetzes – und die Königin von England, deren Wappen vom Hosenbandorden geziert wird, war ja gerade hier – so seit das Zitat gestattet:  „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!“

Was hilft es?  Wir müssen sparen  – oder präziser ausgedrückt: weniger ausgeben.

Moderne Wegelagerei à la Herrn Dobrint, daß wir meinetwegen den sogenannten Schönen und Reichen – oder besser nur den Reichen auf dem Wege nach Sylt einen Obolus abverlangen – ist uns nicht gestattet.
Auch ist es ungünstig, daß zum Beispiel die aus dem Autotransport von und nach Sylt sprudelnden Einnahmen zur Deutschen Bahn (DB) – nach Berlin zur Konzernmutter gehen und nicht im Lande bleiben und gar der Verbesserung der Westküstenbahn zugute kommen könnten und wir damit der Verbesserung der Bahn – Verkehrsinfrastuktur im Süden und Südosten von Schleswig – Holstein ein wenig nachhinken könnten.

Zur Verbesserung der Einkommenssituation verbliebe uns nur die Erhöhung der Kreisumlage.  Aber hier sind enge Grenzen gesetzt  – – und auch hier bringt das neue Finanzausgleichgesetz uns große Nachteile: Eine Zusatzkreisumlage, die eine wenig von der Finanzkraft der reicheren Gemeinden zu Gunsten der Gemeinden mit weniger Einnahmen abschöpft, ist nicht mehr gestattet.
In anderen Worten heißt das:  Dem Kreis werden die Möglichkeit beschnitten, seine Aufgabe zum Angleichen der Lebensverhältnisse wahrzunehmen.

Der Kreis Nordfriesland hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Krankenhausversorgung auch in entlegenen Ecken aufrecht zu erhalten – das war nicht umsonst und wird auch weiterhin großes finanzielles Engagement erfordern damit das so bleibt – einmal optimistisch ausgedrückt.

Nicht nur auf dem Gesundheitssektor – auch auf dem sozialen Sektor hat der Kreis sich in der Vergangenheit bemüht, zusätzlich zu den gesetzlich vorgegeben Leistungen aktiv zu sein.

Diese freiwilligen Aktivitäten sollen wir nun beschränken, frage ich Sie, weil dem Kreis durchs Finanzausgleichsgesetz weniger Geld zugewiesen wird? Oder ganz aufgegeben werden? Das kann wohl nicht im Sinne einer Gleichbehandlung sein.

Die Lagebeschreibung in der Begründung zu diesem Tagesordnungpunkt TOP 11 teilen wir  –  bei den genannten Maßnahmen halten wir die drei erstgenannten für fragwürdig oder zumindest äußerst drastisch.

Zum Beispiel in Bezug auf die ‚freiwilligen Leistungen’ warnen wir  vor vorschnellen Entscheidungen.
Im kulturellen Bereich mag man leicht ausrechnen können, was ein Konzert- oder Theaterbesuch insgesamt kostet.
In anderen Bereichen tut man es nicht – oder es macht sich keiner die Mühe nachzurechnen, zum Beispiel: wie hoch die Kosten sind pro Fahrzeug, wenn eine Brücke, die vom Kreis unterhalten wird, nicht in seiner vollen Kapazität genutzt wird im Vergleich zu Brücken, die mehr genutzt werden.

Nun: Begründungen werden ja nicht mitbeschlossen …

Ein Vorschlag zur Haushaltkonsolidierung zur Kreistagsitzung am 18.09. 2015 ist auf jeden Fall nötig – dann werden wir weitere Entscheidungsgrundlagen haben.