Sehr geehrter Herr Landrat!
Auf dem letzten Hauptausschuss wurde von Herrn Jansen ein möglicherweise aussichtsreicher Weg dargestellt, das Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern bzw. zumindest für 3 Jahre zu verzögern.
Grundlage ist die durch den Bundesrat am 14.12.12 beschlossene Änderung der Verordnung über die UVP-Pflicht für bergbauliche Anlagen nach Bundesberggesetz.
Für diese Änderung sind das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium zuständig. Da es für mich nahe liegt, dass diese beiden Ministerien keine Eile bei der Umsetzung haben werden, möchte ich Sie bitten unser Interesse an einer zügigen Erledigung mit mehr oder weniger sanftem Druck als erste Eskalationsstufe erst einmal dadurch zu verdeutlichen, dass Sie dort eine Anfrage stellen, wie weit die Änderung der Verordnung schon gediehen ist.
Falls nachher unter TOP 9 ein schärferes Schwert beschlossen werden kann, so wäre ich auch damit sehr einverstanden.