Rede zur Ablehnung des CCS Gesetzes

Rede zu TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution zur Ablehnung des CCS Gesetzes im Bundesrat imKriestag am 11.11.2011

von Kerstin Mock-Hofeditz

Die Beratungen von Bund und Ländern zum CCS-Gesetz brachten am Dienstag keine Ergebnisse und der Vermittlungsausschuss ist auf dem 22. November vertagt.

Bislang waren wir hier im Kreistag beim Thema alle zusammen, als wir gemeinsame Resolution fassten. Dabei haben wir den sicheren Ausschluss von CO2-Verpressung im nordfriesischen Boden gefordert.

Jetzt kommt die Konkretisierung und das Gesetz und die Geister scheiden sich. Festzustellen ist:

Ja, es gibt eine Länderklausel. Sie lautet „Die Länder können durch Landesgesetzgebung bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.“

Die Ausführungsbestimmungen im Gesetz kehren die Beweislast um, das Land muss im Einzelfall nachweisen, dass es konkurrierende Nutz- oder Schutzbedingungen gibt. Es handelt sich um eine Abwägung. Neben den Kriterien, die gegen eine Ausweisung als CO2-Speicher-Gebiet stehen, wie Umwelt – und Tourismusbelange, gibt es auch welche, die für eine Verpressung stehen. Es sind wörtlich „energie- und industriebezogene Nutzungsoptionen“ sowie „geologische Besonderheiten“.

Jost de Jager sagt, mehr war nicht drin, wir sagen, das reicht nicht. Jost de Jager sagt, mit diesem Gesetz wäre es gelungen, das ganze Gebiet Schleswig-Holsteins als CO2-Verbotszone auszuweisen, wir sagen, wir haben begründete Zweifel, dass das auch nur halbwegs gelungen wäre. Begründet deshalb, weil das Bundeswirtschaftsministerium in Beantwortung einer Kleinen Anfrage klarstellt: „Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eine weitergehende Auslegung des Paragraphen 2 Abs. 5 Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes im Sinne der Möglichkeit eines kategorischen Ausschlusses von unterirdischer CO2-Speicherung für das gesamte Landesgebiet, die praktische Wirksamkeit des Gesetzentwurfes nicht unwesentlich aushebelte und die Zielerreichung der bundesgesetzlichen Regelung – Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von CO2 in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes in Frage stellen würde.“

Es kann doch keinen wundern, dass wir da sagen, das Gesetz hält nicht, was wir uns von ihm versprochen haben. Aber das haben wir alles rauf und runter diskutiert. Das bringt uns heute auch keine neuen Erkenntnisse.

Wir sind sicher, wir brauchen ein CCS-Verhinderungsgesetz. Viele sagen:  wie das am besten umgesetzt werden kann, zeigt uns Österreich. Dort hat nämlich eine große Koalition in einem CCS-Verhinderungsgesetz die CO2-Verprssung auf ihrem gesamten Staatsgebiet ausgeschlossen. Das wäre das Beste auch für Deutschland, denn das schließt den eigentlichen Sinn der ganzen CCS-Nummer, nämlich den Neubau von Kohlekraftwerken zu legitimieren, ein für alle mal aus.

Österreich nutzt die von der EU eingeräumte Möglichkeit, die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zu verbieten. Dass sollten wir auch fordern, am besten bundesweit. Damit wäre jedwede industrielle Speicherung von CO2 vom Tisch, egal ob aus Kohleverstromung oder sonstiger industrieller Nutzung. Wir möchten aber, im Unterschied zu Österreich, dass es auch keine Ausnahmen für Forschung gibt. Dafür sollten wir ab heute kämpfen. Am besten wieder gemeinsam. Schleswig-Holstein ist kein Land für CCS!