Peters Rede zu Finanzausgleichsgesetz

Die Welt des Geldes, der Finanzen ist voller merkwürdiger Worte, die man wie Vokabeln lernen muß: 

Schlüsselzuweisungen, Verbundsatz, Verbundmasse, Konsolidierungshilfen, Finanzausgleichsmasse,  horizontale Verteilung …. vertikale Verteilung, Symmetriefaktor. 

Was aber ist die Bedeutung? 

Es steht die Forderung nach einer gerechten Verteilung der Summe der Steuereinnahmen auf Land, Städte und Kreise und auf die Gemeinden im Raum.

Aber was ist gerecht?

Die eben genannten Vokabeln sind nicht anderes als Geldsummen und Faktoren, die die Größe des davon wegzunehmenden Betrages bestimmen.

Vertikal verteilen heißt: von der Ebene des Landes hin zur den Ebenen von Kreisen bzw. Städten und zu der Ebene der Gemeinden.

Horizontal meint:  Auf den Ebenen von Kreisen und Städten, bzw. auf der Ebene von Gemeinden innerhalb von Schleswig – Holstein im Vergleich vom Ist-  zum Sollzustand Geldmengen vom Süden in den Norden oder von Kreis A nach Kreis B oder nach Stadt C umzugewichten.

Was ist nun gerechte Verteilung? 

Die vom Land beauftragten Gutachter haben 8 Kriterien in der Fläche – also in der Horizontale  – benannt, nach denen die nach der vertikalen  Aufteilung der zur Verfügung stehenden Geldmenge verteilt werden soll.  So waren auch die Vorgaben des Gerichtes. Augenscheinlich hat das Land bzw. das Innenministerium andere Vorstellungen.

Wir finden, das Land soll sich schlicht an die Vorgaben des Gutachtens halten.

Wir in Nordfriesland sind doppelt abgelegen. Nicht nur was die geographische Lage angeht, sondern auch was Verkehrsinfrastruktur angeht: Reisen Sie mal mit der Bahn von Husum nach Kopenhagen oder nach Esbjerg. Da dürfen Sie  – mit einer Wartezeit – in Rendsburg umsteigen!

Vor 25 Jahren war die Reisezeit nach Husum eine halbe Stunde kürzer als heute!

Gut, dafür ist nicht nur das Land zuständig.

Aber – ich drücke es einmal etwas polemisch aus: wir wollen nicht das die größte Aufmerksamkeit – auch finanzmäßig – in das Goldene Dreieck Kiel – Hamburg – Lübeck geht.

Wir fordern nur, daß das Gutachten verwirklicht wird mit den Summen und Zahlen, die bereits in der Beschlußvorlage genannt worden sind.