Was uns
wichtig ist.
Unsere Inseln sind ganz besondere Flecken Erde, ein großer Schatz. Ihn zu bewahren ist unser Anliegen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Inseln und das sie umgebende Weltnaturerbe Wattenmeer besonders geschützt werden. Große Teile sind bereits ausgewiesene Naturschutzgebiete, aber auch in den anderen Bereichen ist ein nachhaltiger Umgang zum Schutz der Tiere und Pflanzen wichtig.
Auch für uns Menschen gilt es, das Leben und Arbeiten sowie den Urlaub auf den Inseln lebens- und liebenswert zu erhalten. Dazu gehören ausreichender und bezahlbarer Wohnraum für die Einwohner, ein umwelt- und klimaschonendes Verkehrskonzept für die Inseln, nachhaltiges Verhalten von Einwohnern und Gästen und Respekt im Umgang miteinander auf dem begrenzten Raum.
Unser Vorstand
v l. Claudia Werner und Kirsten Müller-Weckenmann
Satzung
des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Föhr-Amrum
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeit
- „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Föhr-Amrum“ ist Ortsverband des Kreisverbands Nordfriesland, des Landesverbands Schleswig-Holstein und des Bundesverbands der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Der Sitz des Ortsverbands ist Wyk auf Föhr.
- Der Tätigkeitsbereich des Ortsverbands erstreckt sich auf die Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mitglied der Partei kann unabhängig von der Staatsbürgerschaft werden, wer mindestens 14 Jahre alt ist, die Satzung anerkennt, für das Grundsatzprogramm eintritt und keiner anderen Partei angehört oder für sie bei Wahlen kandidiert. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Die Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich
zu begründen. Der/die BewerberIn kann gegen diese Entscheidung bei der Mitgliederversammlung Einspruch einlegen; über diesen entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit. - Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Vorstands zum Antrag auf Aufnahme.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Ortsverbandes oder dem Kreisvorstand möglich.
- Die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht gegenüber dem Kreisverband.
- Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz zweimaliger Mahnung kein Beitrag gezahlt
worden ist. - Den Ausschluss eines Mitgliedes kann nur das zuständige Schiedsgericht aussprechen. Den Antrag auf Ausschluss kann nur der Vorstand oder die Mitgliederversammlung stellen. Er bedarf der schriftlichen Form.
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung auf allen Parteiebenen zu beteiligen, die Einrichtung der Partei zu beanspruchen und an den Abstimmungen und Wahlen in aktiver und passiver Weise teilzunehmen. Ausgenommen ist das Wahlrecht für die Wahl von Kandidaten zu Parlamenten, wenn das aktive bzw. passive Wahlrecht in Bezug auf das jeweilige Parlament nicht vorliegt.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht seinen Beitrag pünktlich zu entrichten.
- Satzungsgemäß gefasste Beschlüsse der Parteiorgane sind für alle Mitglieder bindend.
§ 4 Organe des Ortsverbands
- Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
- Höchstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung des Ortsverbands. Ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst aufgehoben werden.
- Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Föhr-Amrum zusammen und ist beschlussfähig, soweit 20% der Mitglieder anwesend sind. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, so kann innerhalb einer Woche eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. - Die Mitgliederversammlung tritt nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung muss unter Angabe der Tagesordnung und unter Beifügung aller vorliegenden Anträge mindestens 10 Tage vorher eingehen. Eine Einladung per elektronischer Post (E-Mail) ist möglich.
- Anträge zur Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied stellen.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet, sofern die Satzung es nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit.
- Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Nichtöffentlichkeit kann für eine Versammlung oder einzelne Tagesordnungspunkte per Beschluss hergestellt werden.
- Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über Programm, Satzung und politische Einzelthemen. Sie nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und fasst über ihn Beschluss.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie die KandidatInnen für die Gemeindewahl.
- Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Trifft dies für keinen der BewerberInnen zu, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, bei dem die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Zu Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen.
- Weitere Einzelheiten wie Versammlungsleitung, Protokollführung usw. können ggf. durch eine Geschäftsordnung geregelt werden
§ 6 Vorstand
- Der Ortsvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten SprecherInnen des Ortsverbandes und mindestens einem/r BeisitzerIn.
- Der Vorstand kann um zwei BeisitzerInnen erweitert werden.
- Die Sitzungen des Vorstandes sind grundsätzlich mitgliederöffentlich.
- Der Vorstand vertritt den Ortsverband innerhalb und außerhalb der Partei nach §26BGB.
- Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
- Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie die
Durchführung ihrer Beschlüsse. Er führt die laufenden Geschäfte zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Vorstand ist berechtigt, Dritte mit der Erledigung von Aufgaben zu betrauen. - Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand in seiner Gesamtheit, aber auch jedes einzelne Mitglied sind jederzeit abwählbar. Hierüber entscheidet in geheimer Abstimmung die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.
§ 7 Satzungsänderungen
- Satzungsänderungen können nur durch die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
- Anträge zu Satzungsänderungen sind der form- und fristgerechten Einladung zur
Mitgliederversammlung unbedingt beizufügen.
§ 8 Arbeitsgruppen
- Die Mitgliederversammlung bzw. der Vorstand kann zur Bewältigung der politischen und organisatorischen Arbeit des Ortsverbandes Arbeitsgruppen einrichten.
- Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen steht allen Mitgliedern offen. Die Hinzuziehung von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
- Finanzielle und politische Aktivitäten der Arbeitsgruppen bedürfen einer Bestätigung durch den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung.
§ 9 Auflösung
- Über die Auflösung des Ortsverbands entscheidet die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Ein derartiger Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern.
§ 10 Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am Tag nach der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung des Ortsverbands Föhr-Amrum von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 9. Mai 2008 in Wyk in Kraft
(geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.02.2020)