{"id":5319,"date":"2023-08-28T14:39:28","date_gmt":"2023-08-28T12:39:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gruene-nf.de\/eiderstedt\/?page_id=5319"},"modified":"2023-08-28T14:39:29","modified_gmt":"2023-08-28T12:39:29","slug":"spenden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gruene-nf.de\/eiderstedt\/spenden\/","title":{"rendered":"Spenden"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Spendenkonto des Kreisverbandes Nordfriesland<\/strong><br><strong>IBAN:<\/strong>\u00a0DE65 2175 0000 0164 7003 95<br><strong>BIC:<\/strong>\u00a0NOLADE21NOS<br>Nord-Ostsee Sparkasse<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Betreff: Spende Ortsverband Eiderstedt<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Gr\u00fcner Spendenkodex<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir freuen uns \u00fcber Spenden zur Unterst\u00fctzung unserer politischen Arbeit. Doch nicht jede Spende k\u00f6nnen, wollten und werden wir annehmen. Die Annahme von Spenden regelt das Parteiengesetz. Dar\u00fcber hinausgehend haben wir uns eine eigene gr\u00fcne Spendenethik zum Umgang mit Spenden gegeben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Aktive Spendenwerbung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN sind im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft auf freiwillige Zuwendungen von nat\u00fcrlichen und juristischen Personen angewiesen. Deshalb wirbt B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind ausgeschlossen. Nicht nur wegen der immer wieder kehrenden Parteispendenskandale der anderen Parteien haben sich B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN stets f\u00fcr die Transparenz der Parteifinanzen und die Verbesserung des Parteiengesetzes erfolgreich eingesetzt. Form und Inhalt von Spendenwerbung m\u00fcssen eindeutig, sachlich und wahrheitsgem\u00e4\u00df sein und d\u00fcrfen nicht gegen die guten Sitten versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Grenzen der Einwerbung und Annahme von Spenden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grunds\u00e4tzliche politische Positionen unserer Partei ber\u00fchrt werden.<br><br>Die Einhaltung der Regelungen des Parteiengesetzes (PartG) ist f\u00fcr B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN selbstverst\u00e4ndlich. Deshalb nehmen wir insbesondere folgende Spenden nicht an:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden von gemeinn\u00fctzigen, mildt\u00e4tigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden von Unternehmen, an denen die \u00f6ffentliche Hand mit einem Anteil von mehr als 25% beteiligt ist (z.B. Sparkassen)<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden von Unternehmen au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union<\/li>\n\n\n\n<li>Personenspenden von mehr als 1000 \u20ac mit Herkunft au\u00dferhalb der EU<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gew\u00e4hrt werden<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Spenden an Mandatstr\u00e4ger*innen gelten in einigen Parlamenten eigene Regelungen. Falls keine Regelungen bestehen, verstehen wir Spenden an Mandatstr\u00e4ger*innen als Parteispenden im Sinne des PartG \u00a725 (1). Sie m\u00fcssen demnach unverz\u00fcglich an Finanzverantwortliche der Partei weitergegeben werden. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr Spenden an GR\u00dcNE Kandidat*innen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Einzelspenden mit unklarer Herkunft (anonyme Spenden) von mehr als 500 \u20ac werden gem\u00e4\u00df Parteiengesetz \u00fcber den Bundesverband an den Pr\u00e4sidenten des deutschen Bundestages weiter geleitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte au\u00dferhalb der Partei gezahlt werden.<br><br>Hauptamtliche MitarbeiterInnen von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN d\u00fcrfen keine Geschenke entgegennehmen, die im Einzelfall einen Wert von 50 \u20ac \u00fcbersteigen. Vorst\u00e4nde geben sich eine eigene Ehrenordnung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Umgang mit Spenden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Annahme von Spenden entscheidet der Vorstand der jeweiligen Parteigliederung. Bei Eingang einer Einzelspende von mehr als 500 \u20ac wird der zust\u00e4ndige Parteivorstand umgehend schriftlich informiert. Bei Einzelspenden an Kreis\/-Ortsverb\u00e4nde ab 1.000 \u20ac ist die\/der zust\u00e4ndige Landesschatzmeister*in zu informieren. Die Vorst\u00e4nde der jeweiligen Gliederung tragen die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung dieses Verfahrens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Untergliederungen werden aufgefordert, auf ihrer Ebene gem\u00e4\u00df diesem Codex zu verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Zweifelsfall wird der Landesvorstand oder Parteirat zur Beratung hinzugezogen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Grunds\u00e4tzlich gibt es mehrere M\u00f6glichkeiten der Abgrenzung von f\u00fcr die Gr\u00fcnen akzeptablen und nicht akzeptablen Spenden bzw. Unterst\u00fctzer*innen: Beispielsweise eine Positivliste, in der aufgez\u00e4hlt wird, von wem Spenden angenommen werden d\u00fcrfen. Oder eine Negativliste, in der diejenigen Branchen, Unternehmen und in ihr t\u00e4tigen Personen aufgez\u00e4hlt werden. Daneben k\u00f6nnen Verfahrensregelungen, die den Umgang mit strittigen Spenden zum Gegenstand haben, verabredet werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Sowohl Positiv- als auch Negativlisten weisen den Nachteil auf, dass sie nie eindeutig sein k\u00f6nnen, st\u00e4ndig aktualisiert werden m\u00fcssten und daher systematisch Streit- und Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle hervorrufen. Der Grund liegt auch in den vielf\u00e4ltigen Lieferanten- und Absatzverflechtungen von Unternehmen. Auch ein Panzer braucht Normschrauben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Zudem ver\u00e4ndern sich im Laufe der Zeit Kriterien f\u00fcr das, was im Hinblick auf Spenden akzeptabel bzw. nicht akzeptabel ist. Sowohl die Aufmerksamkeit als auch die jeweilige Bedeutung unterschiedlicher Themen bzw. Unternehmen ver\u00e4ndern sich.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Daher scheiden unseres Erachtens sowohl Positiv- als auch Negativlisten f\u00fcr einen Codex von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN aus. Wir bef\u00fcrworten eine Verfahrensregelung, da diese in Auslegungsf\u00e4llen zu den erforderlichen politischen Entscheidungen f\u00fchrt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sponsoring<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir werben aktiv darum, Unternehmen, Verb\u00e4nde, Vereine und Initiativen zu \u00fcberzeugen, sich am Rande unserer Parteitage oder anderen Veranstaltungen zu pr\u00e4sentieren. Bei Parteitagen bleiben der Tagungsraum und die Unterlagen der Delegierten werbungsfrei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim Sponsoring werden besonders die Unternehmen und Organisationen ber\u00fccksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise der Politik von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN nahe stehen. Dar\u00fcber hinaus suchen wir auch den Dialog mit anderen Unternehmen. In Zweifelsf\u00e4llen gilt die oben festgelegte Verfahrensweise mit strittigen Spenden zur Entscheidungsfindung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundesvorstand von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN hat im Juni 2012 beschlossen, s\u00e4mtliche Sponsorenvertr\u00e4ge f\u00fcr Veranstaltungen des Bundesverbandes zeitnah im Internet zu ver\u00f6ffentlichen. Eine Sponsoring-Zusammenarbeit der Bundespartei mit Organisationen, Verb\u00e4nden und Unternehmen wird nur dann vereinbart, wenn diese mit der Ver\u00f6ffentlichung der Vertr\u00e4ge samt den finanziellen Vereinbarungen einverstanden sind. Die Untergliederungen der Partei werden aufgefordert, vergleichbare Regelungen zur Ver\u00f6ffentlichung der Einnahmen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Spendenpr\u00fcfung und Spendenquittung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN nehmen Spenden nur direkt von den Spender*innen an. Spenden, die auf dem Umweg \u00fcber Konten Dritter an B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zur\u00fcck \u00fcberwiesen, von dem sie an B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN angewiesen worden sind. F\u00fcr die Zeit, in der solche Betr\u00e4ge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Barspenden werden nur best\u00e4tigt f\u00fcr die Person, die die Zuwendung \u00fcbergeben hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zul\u00e4ssigkeit gepr\u00fcft und ordnungsgem\u00e4\u00df verbucht. Nach Parteiengesetz unzul\u00e4ssige Spenden werden \u00fcber den Landesverband und den Bundesverband an den Pr\u00e4sidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher. Der Spendenquittung wird ein angemessenes Dankesschreiben beigef\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftslegung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spenden werden im Rechenschaftsbericht von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen. Dabei werden nicht nur Spenden und Mandatstr\u00e4ger*innen-Beitr\u00e4ge, sondern die Summe aller Zuwendungen (d.h. inklusive Mitgliedsbeitr\u00e4ge) bei Betr\u00e4gen \u00fcber 10.000 \u20ac im Jahr unter Angabe des Namens und der Anschrift der Zuwenderin\/des Zuwenders ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spenden von einzelnen nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, die innerhalb eines Jahres die Summe 50.000 \u20ac \u00fcbersteigen, werden unverz\u00fcglich \u00fcber den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspr\u00e4sidenten gemeldet und dort zeitnah ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spenden, die f\u00fcr bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch f\u00fcr diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Pers\u00f6nliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Verh\u00e4ltnis von Kosten zu Einnahmen der Spendenwerbung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN sollen Aufwand und Ertrag bei der Einwerbung von Spenden in einem vertretbaren Verh\u00e4ltnis stehen. Die Kosten sollen im Durchschnitt nicht mehr als 30% der Einnahmen aus Spenden betragen. Wir folgen damit den Leitlinien f\u00fcr das Spenden-Siegel des DZI (Deutsches Zentral-Institut f\u00fcr soziale Fragen). Zu ber\u00fccksichtigen sind dabei alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Fundraising stehen, d.h. neben den eigentlichen Kosten der jeweiligen Aktionen auch die Kosten f\u00fcr Fundraiser*innen, Personal und Verwaltung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unterschiedliche Formen des Fundraisings verursachen erfahrungsgem\u00e4\u00df unterschiedliche Kosten. So \u00fcbersteigen bei der Gewinnung von Neu-Spender*innen i.d.R. die Kosten zun\u00e4chst die Ertr\u00e4ge und der Aufbau eines profesionellen Fundraising bringt in den ersten Jahren kaum nennenswerte Ertr\u00e4ge. Deshalb sollen nur Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Entgelte f\u00fcr Fundraiser*innen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fundraiser*innen auf Bundes- und Landesebene sollten angestellt werden. Ehrenamtlichen Fundraiser*innen kann ein Entgelt gezahlt werden, das in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den eingeworbenen Spenden-Einnahmen steht. Zus\u00e4tzlich kann eine Provision auf die Spenden-Einnahmen vereinbart werden; dabei ist eine Deckelung der Provision bei 15% der eingeworbenen Spenden vorzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei allen Vereinbarungen \u00fcber die Entgelte der Fundraiser*innen gilt die o.g. Regelung, nach der die Kosten im Durchschnitt nicht mehr als 30% der eingeworbenen Spenden betragen sollen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Vereinbarungen m\u00fcssen in den Vorst\u00e4nden der zust\u00e4ndigen Parteigliederung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Quelle: https:\/\/www.gruene.de\/artikel\/gruener-spenden-kodex (Letzer Zugriff: 31.3.2021)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Spendenkonto des Kreisverbandes NordfrieslandIBAN:\u00a0DE65 2175 0000 0164 7003 95BIC:\u00a0NOLADE21NOSNord-Ostsee Sparkasse Betreff: Spende Ortsverband Eiderstedt Gr\u00fcner Spendenkodex Wir freuen uns \u00fcber Spenden zur Unterst\u00fctzung unserer politischen Arbeit. 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