Einige in Nordfriesland tätige Verkehrsbetriebe dürfen konzessionsbedingt mit ihren Fahrzeugen nur reguläre Haltestellen bedienen.
- Welche Verkehrsbetriebe sind das?
- Für welche gilt diese Einschränkung nicht?
- Welches Verfahren ist geeignet, den Verkehrsbetrieben die Bedienung virtueller Haltestellen zu ermöglichen?
- Wie lange dauert das?
- Wäre es rechtlich und verwaltungstechnisch möglich, während der derzeit laufenden Ausschreibungsperiode der vom Kreis Nordfriesland beauftragten Verkehre eine derartige Genehmigung zu erteilen – z. B. um ein entsprechendes Pilotprojekt durchzuführen – oder ist dazu eine Neuausschreibung der Verkehrsleistungen erforderlich?
Mit freundlichem Gruß
Uwe Schwalm
Antrag zur Kreistagssitzung am 11.2.2022 – Neue Entwicklungen im ÖPNV-Bereich – Relevanz für Nordfriesland