Mit dem sog. Klima-Urteil vom 29.04.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Bundesregierung (BR) abgestraft wie selten. Indem die faktische Umsetzung der an sich schon zu gering angesetzten eigenen Klimaziele auf eine fernere Zukunft verschoben werde, seien grundrechtlich garantierte Freiheitsrechte der jüngeren und zukünftiger Generationen wesentlich eingeschränkt, so die Karlsruher RichterInnen des 1. (Grundrechts)Senats. Das Urteil, das unmittelbare Bindungswirkung für diese und künftige Bundes- und Landesregierungen hat, steht in einer Reihe mit Urteilen in Irland, den Niederlanden und Frankreich, die den Klimawandel zunehmend zu einem justitiablen Thema auch auf europäischer Ebene machen.