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9.1.2008

 

Agrargifte im Grundwasser:

Landesregierung sorglos und tatenlos

 

Zur Belastung des Grundwassers in Schleswig-Holstein mit Pflanzenschutzmitteln erklären der agrar- und umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen und die Sprecherin des Grünen Kreisverbandes Nordfriesland, Kerstin Mock-Hofeditz:

 Das in diesem Ausmaß überraschende Ergebnis unserer Kleinen Anfrage (DS 16/1777) lautet: Weit über 10 Prozent der Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein sind mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet. Neben den Nordseeinseln sind vor allem die Grundwasserkörper in den Kreisen Nordfriesland, Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde betroffen.

Ernüchternd ist die Haltung der Landesregierung in dieser Frage, die das Problem verharmlost. Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage ist ein Dokument der Hilfs- und Tatenlosigkeit. Nachdem bereits im neuen schwarz-roten Landeswassergesetz der flächenhafte Gewässerschutz aufgegeben wird, verhält sich die Landesregierung nach dem Grundsatz „the solution of pollution is dissolution“ oder wie sie es selber formuliert: „Ergänzende Maßnahmen sind allerdings nicht notwendig, weil die Reduzierung im Grundwasser durch Verdünnung mit Regenwasser und Abbau der Wirkstoffe auf natürliche Weise erfolgt.“ Agrargifte gehören nicht ins Grundwasser!

 

Obwohl die Wasserrahmenrichtline der EU zur Herstellung eines „guten chemischen Zustrandes“ der Gewässer verpflichtet, tut die Landesregierung praktisch nichts für die Erreichung dieses Zieles. Im Gegenteil: Die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz aus dem Jahr 2005, nach denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von zehn Jahren um 15 Prozent reduziert werden sollten, werden als „unverbindlich“ abgetan.

 

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