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Von Boettichers Wassergesetz ist Lobbyismus pur

Husum, 11. Juli 2007

 

Von Boettichers Wassergesetz ist Lobbyismus pur

 

Die nordfriesischen Bündnisgrünen fürchten weitere Landschaftseinbußen

Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Boetticher wird am Mittwoch im Landtag die Änderungen zum Landeswassergesetz und anderer wasserrechtlicher Vorschriften in erster Lesung einbringen. 

„Anders als Dieter Harrsen sehen wir GRÜNEN im Bereich keine Probleme in diesem Gesetzentwurf. Seine an den Haaren herbei gezogenen Bedenken wurden ihm bereits von zuständiger Stelle aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume widerlegt.“ so Fraktionsvorsitzender Andreas Tietze. 

„Aber an anderer Stelle des Gesetzes haben wir durchaus Kritik, da sich diese Novelle sehr negativ auf unsere nordfriesische Landschaft auswirken wird, wenn sie denn, wie vorgesehen, umgesetzt wird." 

Im Gesetzentwurf soll die Uferrandstreifen-Regelung wieder gestrichen werden. Dabei ist sie bundesweit vorbildlich und als wichtigstes Instrument zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein erst 2003 eingeführt worden. Die Streichung hätte zur Folge, dass die Uferrandstreifen wegfallen. Diese sind  aber unabdingbar, damit sich naturnahe, abwechslungsreiche Ufer und die ökologisch so wertvollen Auwälder überhaupt entwickeln können.  Stattdessen soll bis auf dem letzten Quadratmeter an die Gewässer heran gewirtschaftet und geackert werden dürfen. 

„Wieder einmal steht hier schnöder Mammon über Natur und Wirtschaft über Ökologie. Eine weitere gravierende Änderung für Nordfriesland ist, dass bis auf wenige Ausnahmen der Umbruch von Grünland in Ackerland auch in Überschwemmungsgebieten erlaubt  werden soll.“ so Grünen Sprecherin Kerstin Mock-Hofeditz.

Die Neuregelungen zerstören weitere Grünlandflächen, die unter anderem für den Wiesenvogelschutz und für Amphibien sehr viel wertvoller sind als Ackerflächen.

Darüber hinaus läuft sie auch den Zielen des vorbeugenden Hochwasserschutz entgegen, denn gerade das Grünland hat für den ländlichen Wasserhaushalt eine ganz wichtige Funktion. Weil der Boden von Wiesen und Weiden i. d. R. viel Humus enthält, kann er große Wassermengen aufnehmen und speichern, was zum Hochwasserschutz beiträgt. Die offensichtlichen Bestrebungen des Landes, den Grünlandumbruch zukünftig im Bereich der ersten und zweiten Deichlinie zu ermöglichen, ist aus ökologischer Sicht und vor dem Hintergrund der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht nachvollziehbar."

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