Grüne halten Gesetz zur Schülerbeförderung für rechtswidrig
Pressemitteilung
Westerland, den 28.6.2007/font>
Grüne halten Gesetz zur Schülerbeförderung für rechtswidrig und werfen CDU und SPD Heuchelei vor
Nach Auffassung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ist die geplante Schülerbeförderung rechtswidrig. Die vom Grundgesetz garantierte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ ist nicht gewahrt worden. Das Land hat mit der Änderung des Schulgesetzes in § 114 zwar die 30% Beteiligung der Eltern an der Schülerbeförderung in SH vorgeschrieben, es aber gleichermaßen versäumt eine landeseinheitliche Sozialstaffel zu verankern. Mit der Folge, dass nun Kreise und kreisfreie Städte in SH unterschiedliche Satzungen mit unterschiedlichen Elternbeteiligungen vorsehen.
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder zur gleichmäßigen Entwicklung der Lebensräume in Deutschland (Art. 72 GG). Ziel ist es, die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sicherzustellen und zur sozialen Sicherung der Bevölkerung (Art. 20 GG) bezogen auf Leistungen der Daseinsvorsorge, des Einkommens und der Erwerbsmöglichkeiten keine Ungerechtigkeiten zu manifestieren.
„Die Landesregierung hat mit der Schülerbeteilung nicht nur ihre kinder- und familienfeindliche Politik fortgesetzt, sondern auch gesetzgeberisch handwerklichen Murks abgeliefert. Man kann den betroffenen Eltern nur empfehlen gegen die Schülerbeförderung zu klagen,“ so der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Andreas Tietze.
Tietze ist davon überzeugt, dass der nun vorliegende Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion zwar das „kleinste mögliche Übel“ darstellt. Er ist jedoch sicher, dass die Kreis CDU hier aus dem Bauch heraus entschieden hat und eine juristische Prüfung vergessen wurde. „Man hat einfach einen Vorschlag von anderen Kreisen unkritisch übernommen und man fühlt sich dabei auch noch gut. Einige der CDU Kollegen würden sicherlich gerne die Haltung von Dithmarschen unterstützen. Sie dürfen das nur nicht, denn der Kreisverband des Ministerpräsidenten muss standhalten. In der Frage der geplanten Gebietsreform ist die CDU ja auch nicht zimperlich, wenn es darum geht gegen die eigenen Leute in Kiel zu argumentieren,“ vermutet Tietze
Wenig Verständnis zeigt er allerdings für das das Theaterspiel der SPD-Kreistagsfraktion:
„Die SPD hat im Landtag der Änderung des Schulgesetzes und der Elternbeteiligung einstimmig zugestimmt. Nun versucht die Kreis SPD das Rad zurückzudrehen. Die SPD befindet sich derzeit bundesweit im freien Fall in der Wählergunst, die Linkspartei und Lafontaine sitzen denen im Nacken und nun versucht man durch Fundamentalopposition gegen die eigenen Leute in Kiel Stimmung zu machen. Die Wähler werden durch solche taktische Manöver eher abgeschreckt,“ ist sich Tietze sicher, „für mich grenzt das an Heuchelei.“
Die grüne Kreistagsfraktion hält die Strategie des Kreises Dithmarschen für klug und wird die von der CDU eingebrachte Satzung ablehnen. Zwingt sie doch die Landesregierung, die schädlichen Folgen für den ländlichen Raum und ihrer Familien zu überdenken. „Die Westküstenblockade muss stehen. Wir haben zwar nicht die Hoffnung, dass diese Landesregierung ihre familien- und kinderfeindliche Politik ändern wird, wir müssen jedoch alles tun um gegen diese Entscheidung den entschiedenen Widerstand des ländlichen Raums zu zeigen. Hier geht es ganz entschieden auch um die Chancengleichheit aller Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern.“
Nach Beratungen mit verschiedenen Juristen überlegt die grüne Kreistagsfraktion eine Klage gegen die Änderung des Schulgesetzes auf Landesebene anzustreben. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung den nordfriesischen Kreistag zwingt gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Wir werden uns dabei mit den betroffenen Eltern abstimmen,“ zeigt sich Tietze kämpferisch.







